Verfahrensänderungen bei anonymisierten Gesuchen von Sans-Papiers
MedienmitteilungJustiz- und Sicherheitsdepartement
Auf Initiative des Sicherheitsdepartementes hat sich der Regierungsrat anlässlich der Beantwortung einer Petition und der Stellungnahme zu einer Resolution betreffend Sans-Papiers auch für Verfahrens-Änderungen bei anonymisierten Gesuchen ausge-sprochen. Damit sollen die Betroffenen in einem früheren Stadium Kenntnis von der Haltung des Bundesamtes für Migration in bezug auf ihren persönlichen Fall erhalten. Konsequenterweise werden drei Härtefallgesuche deshalb zur Überprüfung auf eine Härtefallregelung ans Bundesamt für Migration überwiesen.
Bisher werden anonymisierte Gesuche von der Arbeitsgruppe der Sans-Papiers der eidgenössischen Ausländerkommission (EKA) entgegen genommen und, falls zwischen der EKA-Arbeitsgruppe und dem Bereich Dienste des SiD im Einzelfall eine divergierende Meinung besteht, durch das kantonale Härtefallgremium geprüft und entweder dem BFM zur Zustimmung unterbreitet oder an die Arbeitsgruppe zurückgegeben. Neu sollen nun Betroffene weiterhin bei der EKA-Arbeitsgruppe ihr anonymisiertes Gesuch einreichen können, diese Gesuche sollen aber nicht mehr dem SiD, sondern direkt dem BFM zur Vorprüfung übermittelt werden. Wenn dieses aufgrund der gemachten Angaben einen Härtefall als möglich erachtet, kann ein personifiziertes Gesuch eingereicht werden. Durch dieses neue Vorgehen würde einerseits dem BFM ein umfassender Einblick in die unterschiedlichen Gesuche gewährt, andererseits hätten die Betroffenen bereits in einem früheren Stadium des Verfahrens Kenntnis von der Haltung des BFM in Bezug auf ihren persönlichen Fall. Die Prüfung durch das kantonale Härtefallgremium würde damit bei den anonymisierten Gesuchen überflüssig. Das SiD wird diese Vorschläge nun dem BFM unterbreiten.
Im Rahmen des rechtlichen Gehörs im Verfahren der Familie Martinez ist am 19. Mai 2006 eine Stellungnahme beim SiD eingegangen. Sie enthält neu ein Gutachten des Schulpsychologischen Dienstes sowie eine psychologische Beurteilung durch eine Fachperson, wonach es einer Tochter der Familie nicht zugemutet werden kann, nach Ecuador zurückzukehren. Der Fall wird auf Grund dieser Gutachten dem Bundesamt für Migration zum Entscheid vorgelegt. Die Ausreisefrist für die Familie Martinez ist deshalb bis auf Weiteres sistiert.
Auch das Gesuch der in einer Petition "für den Verbleib von Frau E.G. und ihren Sohn I. in Basel" genannten Personen soll zur Überprüfung auf eine Härtefallregelung ans Bundesamt für Migration nach Bern weitergeleitet werden. Hier liegt ebenfalls eine positive Empfehlung der Arbeitsgruppe Sans-Papiers der eidgenössischen Ausländerkommission auf ein anonymisiertes Gesuch vor, die den kantonalen Behörden erst nach deren ablehnendem Entscheid zur Kenntnis gebracht wurde. Schliesslich soll auch ein drittes Härtefallgesuch ans Bundesamt für Migration zur Prüfung weitergeleitet werden. Es handelt sich dabei um das Gesuch von Frau R. mit ihren zwei Kindern.