Auch Bundesgericht schmettert Riesenrad-Beschwerde ab
MedienmitteilungJustiz- und Sicherheitsdepartement
Im "Riesenradstreit" hat das Sicherheitsdepartement nun auch in letzter Instanz Recht erhalten. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Schaustellerfamilie Hablützel gegen das Sicherheitsdepartement und das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt wegen der Standplatzzuteilung für die Herbstmesse 2006 abgewiesen. Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor und wird den Parteien schriftlich mitgeteilt.
Mit dem Entscheid des Bundesgerichtes findet ein leidiger Rechtsstreit ein Ende, in dessen Verlauf sich die für die Herbstmesse Verantwortlichen und der Vorsteher des Sicherheitsdepartementes seit Mai letzten Jahres mit massivsten Willkür-Vorwürfen in Öffentlichkeit und Medien seitens der Betreiber des Hablützel-Riesenrades konfrontiert sahen.
Nach Ablehnung ihres Gesuches um eine Teilnahme an der Herbstmesse 2006 hatten Hablützels zunächst erfolglos beim Vorsteher des Sicherheitsdepartementes, Regierungsrat Hanspeter Gass, rekurriert. Sie gelangten sodann an den Gesamtregierungsrat, der diesen Rekurs dem Appellationsgericht als Verwaltungsgericht überwies. Auch das Appellationsgericht wies den Rekurs im Januar 2007 vollumfänglich ab und auferlegte den Beschwerdeführern die vollen Kosten des Verfahrens.
Das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt hatte damals ein klares Verdikt gefällt. Der Entscheid des Sicherheitsdepartementes und seiner Abteilung "Messen und Märkte", an der letztjährigen Herbstmesse auf dem Münsterplatz dem nostalgischen Münchner Riesenrad den Vorzug zu geben und auf das Riesenrad der Familie Hablützel zu verzichten, sei in jeglicher Hinsicht korrekt gewesen. Das Gericht hielt damals fest, dass die Verwaltung den Sachverhalt richtig festgestellt, von ihrem Ermessen einen zulässigen Gebrauch gemacht und das massgebliche öffentliche Recht richtig angewendet hat.