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Regierungsrat Hanspeter Gass will eine rasche Umsetzung

Medienmitteilung

Justiz- und Sicherheitsdepartement

Bericht der Arbeitsgruppen zu den Empfehlungen des Berichtes „Meier“ liegt vor -- Nach Vorliegen des Berichtes des ehemaligen Strafgerichtspräsidenten Dr. Christoph Meier zum Polizeieinsatz vom 26. Januar hat Regierungsrat Hanspeter Gass im Frühjahr 2008 zwei Arbeitsgruppen mit der Vertiefung der darin gemachten Empfehlungen beauftragt. Auch dieser Bericht liegt nun vor. Er zeigt die komplexen Problemstellungen der Polizeiarbeit besonders auch bei Grossanlässen und die Notwendigkeit der Anpassung von einzelnen Abläufen. Die Umsetzung der Empfehlungen ist in vollem Gange und zum Teil schon beendet.

Der Vorsteher des Sicherheitsdepartements hat im Anschluss an den Polizeieinsatz vom 26. Januar 2008 zur Abklärung der Sach- und Rechtslage eine Administrativuntersuchung angeordnet. Mit Bericht des ehemaligen Strafgerichtspräsidenten Dr. Christoph Meier von Ende März 2008 wurde die Untersuchung abgeschlossen und deren Ergebnisse der Öffentlichkeit vorgestellt. Zur vertieften Bearbeitung der im Bericht enthaltenen Empfehlungen hat Regierungsrat Hanspeter Gass in der Folge zwei Arbeitsgruppen unter der Leitung von Dr. Christoph Meier als Beauftragten eingesetzt. Externe Mitglieder dieser Arbeitsgruppen waren unter anderem Prof. Dr. Markus Schefer, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Basel, Dr. Markus Mohler, Polizeirechtsexperte, sowie Jean-Louis Wanner, Datenschutzbeauftragter des Kantons Basel-Stadt.

Die Arbeitsgruppe „Datenschutz“ bearbeitete folgende Empfehlungen: Handhabung erkennungsdienstlicher Daten (Personendaten, Bild- und Tonaufnahmen), vom Bundesamt für Polizei (DAP) übermittelte Daten, Datenweitergabe und Datenlöschung sowie Auskunftserteilung an Betroffene.

Die Arbeitsgruppe „Polizeiliche Massnahmen“ setzte sich auftragsgemäss mit folgenden Themen auseinander: Triage, Behandlung Jugendlicher, Fesselung, Unterbringung, Transport, Kontrolle/ Kleiderdurchsuchung, Identitätsprüfung, Dauer der Anhaltung, Benachrichtigung der Eltern, Information der Betroffenen über die Anhaltegründe sowie der Umgang mit Journalisten. Mit Bericht vom 8. Dezember 2008 zu Handen des Departementsvorstehers SiD haben die Arbeitsgruppen ihre Arbeit termingerecht abgeschlossen.

Regierungsrat Hanspeter Gass begrüsst den von Experten aus Theorie und Praxis sorgfältig erarbeiteten und fundierten Bericht und die daraus gewonnen Erkenntnisse für die Polizeiarbeit. Er will eine rasche Umsetzung der darin aufgeführten Verbesserungen durch die Kantonspolizei. Diese hat verschiedene Optimierungen in der Polizeiarbeit bereits vorgenommen (Triage, Behandlung Jugendlicher, Unterbringung, Benachrichtigung der Eltern und Information der Betroffenen); weitere Anpassungen befinden sich in Arbeit und kurz vor dem Abschluss. So liegen mehrere Dienstvorschriften zu den im Bericht behandelten Themen im Entwurf vor und werden im Januar 2009 definitiv verabschiedet. Alle angepassten Abläufe werden in polizeilichen Weiterbildungen ab sofort geschult.

Der Vorsteher des Sicherheitsdepartements nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass die Mitglieder der Arbeitsgruppen den Eindruck erhielten, die Kantonspolizei strebe die nötigen Verbesserungen rasch und konsequent an.

Der von den Arbeitsgruppen an den Vorsteher des Sicherheitsdepartements abgelieferte Bericht zeigt die für die Polizeiarbeit in der Praxis komplexe Problemstellung im Allgemeinen und im Besonderen bei Grossanlässen klar auf. Eine solchermassen umfassende und schweizweit bisher wohl einmalige Aufarbeitung eines Polizeieinsatzes dürfte auch für Polizeikorps anderer Kantone und Grossstädte wegweisend sein. Für die Kantonspolizei Basel-Stadt ist der Bericht eine Grundlage für ihre Polizeiarbeit.

Justiz- und Sicherheitsdepartement