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FCB und Basler Behörden: Vereint gegen Gewalt rund um Fussballspiele

Medienmitteilung

Justiz- und Sicherheitsdepartement

Der Kanton Basel-Stadt und der FC Basel 1893 haben eine Vereinbarung über die Sicherheit rund um Fussballspiele abgeschlossen hinter die sich alle Partner überzeugt stellen. Der Kanton Basel-Landschaft der ebenfalls einen Beitrag leistet hat die Vereinbarung mitzunterzeichnet. Sie umschreibt die gemeinsamen Anstrengungen um die Gewalt im und um das Stadion St. Jakob-Park einzudämmen. Sie regelt zudem die Beteiligung des FC Basel an den Sicherheitskosten der öffentlichen Hand.

In der Vereinbarung, die der Basler Regierungsrat Hanspeter Gass, die Baselbieter Regierungsrätin Sabine Pegoraro und FCB-Vizepräsident Bernhard Heusler am Mittwoch den Medien vorgestellt haben, unterstreichen die Partner, dass sie eng und partnerschaftlich bei der Sicherheit rund um Fussballspiele zusammenarbeiten. Gemeinsam verfolgen sie das Ziel, durch Fortführung der offenen Kooperation und gemeinsam getragenen Massnahmen den Aufwand für den Standortkanton Basel-Stadt zu verkleinern und die heutigen hohen Sicherheitskosten sowohl für die öffentliche Hand als auch für den Klub wieder zu senken. Die Spiele sollen in einer friedlichen, von Respekt und Anstand geprägten Atmosphäre stattfinden, so dass sich die Matchbesucherinnen und -besucher im Stadion und auf den Reisewegen sicher fühlen. Störer und Gewalttäter sollen von den Spielen ferngehalten werden.

Die Vereinbarung ist das Ergebnis von Verhandlungen zwischen dem Vorsteher des Justiz- und Sicherheitsdepartementes des Kantons Basel-Stadt, Regierungsrat Hanspeter Gass, und dem Vizepräsidenten des FC Basel 1893, Bernhard Heusler, sowie Regierungsrätin Sabine Pegoraro für Baselland. Einbezogen in diese Verhandlungen waren die Basler und die Baselbieter Regierung; sie haben der Vereinbarung zugestimmt.

Inhaltlich orientiert sich die Vereinbarung an der Mustervorgabe der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD), welche aus Sicht der KKJPD bis zum 30. Juni 2010 in den Regionen umzusetzen ist. Die Basler Vereinbarung ist aber konsequent auf die hiesigen Verhältnisse zugeschnitten. Sie nennt unter anderem die Ziele, regelt die Verantwortlichkeiten sowie die Form und den Umfang der bereits heute in Basel etablierten Zusammenarbeit. Sie zeigt die Massnahmen in der Prävention, der Fanarbeit und der Fanbetreuung auf, die der FC Basel 1893 bereits ergriffen hat und die weiterhin als Zuständigkeit des Clubs anerkannt sind. Der Identifizierung und Sanktionierung von Personen, die gegen die Stadionordnung oder das Gesetz verstossen, räumt die Vereinbarung höchste Priorität ein.

Die Vereinbarung gibt den Rahmen vor für das Sicherheitskonzept, das der FC Basel 1893, die Stadionbetreiberin Basel United AG und die Behörden vor jeder Saison ausarbeiten. Verstärkt wollen die Partner darauf aufmerksam machen, dass der Gebrauch von pyrotechnischen Gegenständen im und um das Stadion nicht nur verboten, sondern auch sehr gefährlich ist. Daher wird deren Verwendung weiterhin repressiv sanktioniert. Die Vereinbarung sieht weiter vor, die Eingangssituation zu optimieren. Geeinigt haben sich die Beteiligten über den Verkauf von alkoholischen Getränken im Stadion: Künftig sollen dort nur noch Getränke mit weniger als 3 Volumenprozenten - also etwa Leichtbier - ausgeschenkt werden. In regelmässigen Audits überprüfen gemischte Teams, die sich aus Vertretern der Behörden, des Schweizerischen Fussballverbandes (SFV) und der Swiss Football League (SFL) zusammensetzen, ob der Klub und die Stadionbetreiberin die Vereinbarung einhalten und die Stadionordnung durchsetzen.

Ab der Saison 2010/2011 beteiligt sich der FC Basel 1893 neu mit pauschal 1.80 Franken pro anwesendem Zuschauer (heute 1.20 Franken plus Drittkosten) an den Kosten, die dem Kanton Basel-Stadt rund um die Fussballspiele entstehen. Darin inbegriffen sind die Kosten für die Verkehrsregelung, sämtliche Aufwendungen des Kantons Basel-Landschaft sowie die allenfalls durch die von den Behörden aufgebotenen Polizeikräfte anderer Kantone. Der Kanton Basel-Landschaft verzichtet künftig darauf, dem Klub die Verkehrsregelung zu verrechnen. Zudem stellt er neu dem Kanton Basel-Stadt bei jedem Spiel Personalressourcen aus dem Korps der Polizei Basel-Landschaft zur Verfügung - alles in allem entsprechen diese Leistungen einem Wert von rund 450'000 Franken. Als Abfederung der nicht gedeckten Kosten hat die Basler Regierung dem betroffenen Justiz- und Sicherheitsdepartement eine Budgeterhöhung von 500'000 Franken gewährt. Mit dieser Regelung anerkennen die Regierungen der beiden Kantone das bisherige - auch finanzielle - Engagement des FC Basel 1893, die Sicherheit vor, während und nach den Fussballspielen zu gewährleisten und zu erhöhen.

Die Vereinbarung tritt mit Beginn der Saison 2010/2011 in Kraft und ist auf die feste Dauer von zwei Jahren geschlossen. Sofern sie nicht fristgerecht gekündigt ist, verlängert sie sich um jeweils ein weiteres Jahr.

Justiz- und Sicherheitsdepartement