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Koordinierte Kontrolle am Grenzübergang Basel-Lysbüchel

Medienmitteilung

Justiz- und Sicherheitsdepartement

Bei einer koordinierten Kontrolle von Bund und Kanton Basel-Stadt am Grenzübergang Basel-Lysbüchel sind am Mittwochmorgen bei mehreren Personen Verstösse gegen das Arbeits-, Aufenthalts- und Waffenrecht entdeckt worden.

Im Einsatz standen Schweizer Grenzwächter, Mitarbeiter des Migrationsamtes sowie des Amtes für Wirtschaft und Arbeit. Die Grenzwächter und die Inspektoren der Basler Ämter kontrollierten gezielt den Einreise-verkehr von Frankreich. Dabei nahmen sie 66 Fahrzeuge, drei Linienbusse und insgesamt rund 150 Personen genauer unter die Lupe. Sie entdeckten einen Fahrzeuglenker, der eine verbotene Schlagwaffe mit sich führte. Die Behördenvertreter verfügten bei einer Person eine Passabnahme. Der in Frankreich ohne Aufenthaltsbewilligung lebende Drittstaatenan-gehörige hatte angegeben, seit einem Monat in der Schweiz zu arbeiten – dies ohne Bewil-ligung. Bei zwei Drittstaatenangehörigen müssen die Behörden die Sozialversicherungs-, Lohn- und Arbeitsbedingungen genauer abklären. Eine weitere Person war gesucht wegen einer Aufenthaltsnachforschung.

Bei der Einreisekontrolle wurde darauf geachtet, dass es zu keinen grösseren Verkehrsbe-hinderungen kam. Ein kurzer Rückstau wurde jedoch in Kauf genommen.

Die koordinierten Kontrollen an den regionalen Grenzübergängen durch die Bundes- und Kantonsbehörden findet in unregelmässigen Abständen als flankierende Massnahme zum freien Personenverkehr statt.

Justiz- und Sicherheitsdepartement