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Versuchsweise Lockerung der Alkoholregelung im Stadion St. Jakob-Park

Medienmitteilung

Justiz- und Sicherheitsdepartement

Das Justiz- und Sicherheitsdepartement und der FC Basel 1893 lockern auf die Rückrunde der Saison 2013/2014 hin die Alkoholregelung im Stadion St. Jakob-Park. Ausser bei Hochrisikospielen gibt es beim Verkauf alkoholischer Getränke keine Beschränkung der Volumenprozente mehr. Bei den wenigen Hochrisikospielen wiederum wird die Alkoholregelung verschärft: Ausserhalb bestimmter Bereiche ist der Verkauf alkoholhaltiger Getränke komplett untersagt. Dieses Verbot soll auch im Umfeld des Stadions durchgesetzt werden. Dieser Zusatz zur bisherigen Vereinbarung über die Sicherheit rund um Fussballspiele gilt vorderhand für ein Jahr und wird wissenschaftlich begleitet.

Die regionale Vereinbarung vom 29. Juni 2010 ist der wichtigste Pfeiler des Basler Modells, um dem Phänomen der Gewalt rund um Sportveranstaltungen zu begegnen. Sie regelt die Zusammenarbeit aller beteiligten Parteien und umschreibt die gemeinsamen Anstrengungen, um die Gewalt im und um das Stadion St. Jakob-Park einzudämmen. Unter anderem sieht sie derzeit bei allen Spielen im Stadion den Ausschank von Getränken mit weniger als drei Volumenprozenten vor; von der bisherigen Kann-Formulierung eines generellen Alkoholverkaufsverbots durch die Behörden bei Hochrisikospielen wurde bisher nie Gebrauch gemacht.

Einheitliche Regelung im und um das Stadion angestrebt
Aufgrund der Erfahrungen seit der Vereinbarung hat das Justiz- und Sicherheitsdepartement dem FC Basel 1893 vorgeschlagen, die Alkoholregelung in einer Ergänzung zur aktuellen Vereinbarung differenzierter, konkreter und unter dem Strich liberaler zu fassen:

  • Für alle Spiele der Risikoeinschätzung «grün» bis «orange» (Low Risk, Middle Risk, Middle Risk Plus) wird die Beschränkung der Volumenprozente beim Getränkeverkauf aufgehoben.
  • Für alle sogenannten Hochrisiko-Spiele («rot») gilt ausserhalb von einzeln abgegrenzten und kontrollierten Bereichen («VIP-Bereich») ein absolutes Alkoholverkaufsverbot. Dies soll neu auch im Umfeld des Stadions durchgesetzt werden. Mit den Betreibern bzw. Bewilligungsgebern von entsprechenden Verkaufsstellen ist die Kantonspolizei im intensiven Kontakt. Sie ist zuversichtlich, für diese neue Regelung alle Betroffenen gewinnen zu können.

Als Hochrisiko-Spiel stuft die Kantonspolizei nur ganz wenige Spiele ein – zumeist (und im Kalenderjahr 2013 ausschliesslich) die internationalen Spiele. Bei diesen gibt bereits der für den Wettbewerb verantwortliche Verband innerhalb des Stadions ein weitgehendes Alkoholverbot vor.

Dieser Versuch beginnt mit der Rückrunde Anfang Februar (erstes Spiel am 8. Februar 2014: FC Basel – Young Boys), ist vorderhand für ein Jahr beschränkt und wird wissenschaftlich begleitet. Eine vom Justiz- und Sicherheitsdepartement und dem FC Basel 1893 gemeinsam finanzierte Studie soll die Auswirkungen auf das Verhalten der Besucherinnen und Besucher sowie die Entwicklung von Gewalt- und weiteren Ereignissen rund um das Stadion St. Jakob-Park auswerten.

Entspannung und Normalisierung
Ziel der neuen Regelung ist zum einen eine Entspannung der Situation rund um sowie beim Zutritt zum Stadion. Viele Matchbesucherinnen und Matchbesucher konsumierten ausserhalb des Stadions alkoholische Getränke und gingen erst kurz vor dem Spiel ins Stadion. Dies erschwerte zeitlich und atmosphärisch die Eingangkontrollen. Die Lockerung der Alkoholregel soll Abhilfe schaffen und Druck von den Eingangskontrollen nehmen.

Zum anderen stellt die Lockerung der Alkoholregelung – die faktische Abschaffung des «Light Biers» – einen weiteren Schritt zur generellen Normalisierung dar. Dank verschiedener Massnahmen konnte die Gewalt rund um das Stadion St. Jakob-Park in den letzten vier Jahren insgesamt gesenkt werden. Die Kantonspolizei erweitert ihre Erkenntnisse laufend. Die Polizeieinsätze kommen mit teilweise deutlich weniger Personal aus, agieren aber im Bedarfsfall konsequenter und schneller. Laufende Verbesserungsmassnahmen bei der Infrastruktur im und um das Stadion haben dazu geführt, dass die Einsatzkräfte effizienter eingesetzt werden können. Kommunikationswege wurden verkürzt, auch zu den BVB, den SBB oder der Allmendverwaltung. Die Lockerung der Alkoholregelung – nicht zuletzt auch im Interesse der überwiegenden Mehrzahl der Matchbesucherinnen und Matchbesucher, die sich korrekt verhält – trägt diesem Umstand Rechnung.

Sollte sich die neue Regelung nicht bewähren, gilt nach Ablauf des einjährigen Versuchbetriebs wieder die bisherige Vereinbarung.

Justiz- und Sicherheitsdepartement Basel-Stadt
Das Justiz- und Sicherheitsdepartement verfügt über rund 1700 Vollzeitstellen, knapp 2000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ein Budget von rund 350 Millionen Franken. Es umfasst neben den Stabsbereichen die Kantonspolizei, die Rettung (Feuerwehr, Sanität, Militär und Zivilschutz), die Ämter für die Aufgaben des Einwohner- und Zivilstandswesen und der Migration, das Handelsregister, den Strafvollzug und die Bewährungshilfe, ferner die Strafanstalten und die weiteren Belange der Justiz. Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt ist administrativ zugeordnet.

Hinweise

Sie finden alle Medienmitteilungen des Justiz- und Sicherheitsdepartementes im Internet unter www.jsd.bs.ch und auf twitter.com/jsdbs.

Weitere Auskünfte

Regierungsrat Baschi Dürr, Tel. +41 61 267 70 01 Vorsteher Justiz- und Sicherheitsdepartement Basel-Stadt

Justiz- und Sicherheitsdepartement