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Neue Sensibilisierungskampagne der Kantonspolizei Basel-Stadt: «Filmen kann stören»

Medienmitteilung

Justiz- und Sicherheitsdepartement

Die Kantonspolizei Basel-Stadt lanciert eine neue Sensibilisierungskampagne, um die Bevölkerung auf die Rahmenbedingungen beim Filmen von Einsätzen aufmerksam zu machen. Damit soll der steigenden Anzahl von Personen, die für ihre Social Media-Profile Inhalte generieren oder als sog. «Leserreporter» Einsätze filmen, Rechnung getragen werden.

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Der Kantonspolizei Basel-Stadt ist es ein Anliegen, das Bewusstsein für das richtige Verhalten beim Filmen während Polizei- und Rettungseinsätzen zu stärken. Seit Ende Oktober 2023 ziert die Botschaft «Filmen kann stören» die Seitenscheiben ihrer Patrouillenfahrzeuge.

Es ist grundsätzlich zulässig, Polizeieinsätze zu filmen – auch können solche Aufnahmen bei der Aufklärung von Sachverhalten hilfreich sein. Dennoch ist die Art und Weise des Filmens entscheidend. Die Kantonspolizei weist darauf hin, dass beim Filmen ein angemessener Abstand zum Einsatzort eingehalten und Rettungswege stets freigehalten werden müssen. Zudem ist darauf zu achten, die eigene als auch die Sicherheit Dritter nicht zu gefährden, auf den Verkehr Rücksicht nehmen und potentielle Gefahrenstellen zu meiden.

Die Kantonspolizei betont die Wichtigkeit der Wahrung von Persönlichkeitsrechten: Drittpersonen, die in irgendeiner Form in den Einsatz involviert sind, dürfen nicht identifizierbar sein. Weiter sollen der Einsatz und nicht etwa die Einsatzkräfte der Fokus der Aufnahmen sein.

Weiterführende Informationen zur Kampagne:
filmen-kann-stören.ch

Justiz- und Sicherheitsdepartement