Bundesfeier am Rhein
MedienmitteilungJustiz- und Sicherheitsdepartement
Auch dieses Jahr wird am kommenden Mittwoch die Bundesfeier am Rhein stattfinden. An den Feierlichkeiten werden Tausende Besucherinnen und Besucher erwartet, was polizeiliche Verkehrsmassnahmen unumgänglich macht. Die Kantonspolizei Basel-Stadt bittet auswärtige Besucherinnen und Besucher dringend, mit dem öffentlichen Verkehr anzureisen. Zudem hat die Kantonspolizei ihre Dispositive zu möglichen Gefährdungen überprüft und ist am 31. Juli im Festperimeter der Bundesfeier am Rhein präsent.
Ab 16.00 Uhr wird die Mittlere Brücke für den privaten Verkehr (inkl. Fahrradfahrende) und ab 17.00 Uhr für den öffentlichen Verkehr (ÖV) gesperrt. Informationen der BVB zu den Umleitungen finden sie hier. Ebenfalls um 16.00 Uhr erfolgt die Sperrung der Marktgasse sowie der Eisengasse und auf Kleinbasler Seite die Zufahrt zur Mittleren Brücke ab Greifengasse/Rheingasse. Ab 21 Uhr werden auch die Wettstein- und Johanniterbrücke für jeglichen Verkehr gesperrt (kurzfristige Änderungen vorbehalten). Situativ kann es auch zu weiteren örtlichen Einschränkungen kommen. Anwohnerinnen und Anwohner sowie Dauermieter von Einstellhallenplätzen werden jeweils zufahren können.
Erfahrungsgemäss wird das Gedränge auf der Mittleren Brücke bereits ab 22 Uhr sehr gross sein; Eltern mit Kleinkindern und Kinderwagen sollten ab dann diesen Ort meiden. Fahrräder haben im Festperimeter nichts zu suchen, sie stellen bei Panik, welche hoffentlich nicht eintreten wird, eine sehr grosse Gefahr dar. Am Totentanz und im Klingental werden spezielle Event Fahrrad-Parkplätze für die Dauer der Feierlichkeiten eingerichtet. Neu sind auch die Zufahrtswege ausgeschildert.
Auch auf dem Rhein kommt es zu zeitweiligen Sperrungen oder Einschränkungen für die Gross- und Kleinschifffahrt. So gilt für die Kleinschifffahrt auf der Rheinstrecke zwischen der Wettstein- und der Johanniterbrücke von 17.00 Uhr bis Mitternacht eine Höchstgeschwindigkeit von fünf Kilometern pro Stunde, also «Schritttempo». Vor und während des Feuerwerks ist die Durchfahrt zwischen Wettstein- und Johanniterbrücke untersagt – voraussichtlich ab 22.00 Uhr. Erst eine halbe Stunde nach Beendigung den Darbietungen beziehungsweise nach Freigabe durch die Polizei ist die Berg- und Talfahrt für die Kleinschifffahrt wieder möglich. Weitere Informationen betreffend Schifffahrt finden Sie auf dem Infoblatt der Schweizerischen Rheinhäfen.
Auf das Schwimmen soll aus Sicherheitsgründen zur obengenannten Zeit ganz verzichtet werden. In jedem Fall gilt: Die Weisungen der Polizei sind zu befolgen.
Privates Feuerwerk nur erlaubt von 18.00 – 01.00 Uhr
Die Kantonspolizei erinnert an die Sorgfaltspflicht im Umgang mit Feuerwerk: Auf das Abbrennen von Feuerwerk in einem Abstand von weniger als 200 Metern zum Wald sollte verzichtet werden. Damit schützen Sie Wildtiere und ihre Jungen und riskieren nicht, einen trockenen Baum oder Busch in Brand zu setzen. Wie im letzten Jahr ist das Abbrennen von privatem Feuerwerk am 31. Juli und 1. August nur zwischen 18.00 – 01.00 Uhr erlaubt. Die neuen Regeln zielen darauf ab, sowohl das Feiervergnügen der Bevölkerung als auch die Sicherheit von Menschen, Tieren und Sachen zu gewährleisten. Im vergangenen Jahr wurden die Regeln grösstenteils eingehalten. Die Kantonspolizei appelliert an die Bevölkerung, diese Regeln auch in diesem Jahr zu respektieren und Rücksicht auf die Sicherheit und das Wohlbefinden aller zu nehmen.
Detaillierte Informationen zu den Feuerwerksregeln finden Sie unter www.polizei.bs.ch/feuerwerk. Sie sind gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Und schliesslich: Feierlichkeiten mit vielen Besucherinnen und Besuchern und somit grossem Gedränge locken fast immer auch geschickte Taschendiebe an. Um sich zu schützen, sollten Portemonnaies und Wertgegenstände direkt am Körper getragen werden, auf das Mitführen einer Handtasche sollte am besten verzichtet werden. Den wertvollen Schmuck lässt man auf jeden Fall zu Hause.