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Grenzgängerbewilligungen können neu auch über EasyGov beantragt werden

Medienmitteilung

Justiz- und Sicherheitsdepartement

Der Kanton Basel-Stadt baut sein digitales Angebot stetig aus. Ab sofort können Unternehmen Bewilligungen für Grenzgängerinnen und Grenzgänger im Kanton Basel-Stadt auch via EasyGov abwickeln. Diese Erweiterung des Angebots kommt Unternehmen zugute, die bereits EasyGov nutzen, bisher aber kein Konto beim kantonalen ePortal haben.

Der Online-Schalter EasyGov des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) bietet Unternehmen in der ganzen Schweiz Behördengänge online an. Dienste, die bisher nur am kantonalen Online-Schalter ePortal verfügbar sind, werden schrittweise auch über EasyGov angeboten. Über das ePortal werden derzeit die folgenden arbeitsrechtlichen Bewilligungsverfahren angeboten:

  • Grenzgängerbewilligung
  • Arbeitsbewilligung Drittstaat und EU/EFTA: Entsendungen
  • Arbeitsbewilligung Drittstaat: Grenzgänger
  • Arbeitsbewilligung Drittstaat: lokale Anstellung

Im Weiteren haben Unternehmen und Einzelpersonen über das ePortal einfachen Zugriff auf verschiedene andere Dienste. Neben der Möglichkeit, ihre Steuern online zu erledigen, können sie auch Dienstleistungen rund um die Motorfahrzeugkontrolle und Angebote der Polizei in Anspruch nehmen.

Justiz- und Sicherheitsdepartement