Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Saisonales Fahrverbot in der Westquaistrasse im Hafengebiet

Medienmitteilung

Justiz- und Sicherheitsdepartement

Nach einem erfolgreichen Pilotprojekt im Sommer 2023 gilt ab diesem Jahr ein definitives saisonales Fahrverbot in der Westquaistrasse. Damit wird Verkehrssicherheit erhöht und Anwohnerinnen und Anwohner von Lärm entlastet.

Das 2023 eingeführte temporäre Fahrverbot in der Westquaistrasse hat sich bewährt. Es leistet einen aktiven Beitrag zur Verkehrssicherheit und entlastet die Anwohnerinnen und Anwohner der Anfahrtsachsen vor Lärm.

In Kombination mit schönem Wetter haben die Ordnungs- und Lärmprobleme in der Westquaistrasse an Wochenendtagen in den vergangenen Jahren zugenommen. Die Kantonspolizei Basel-Stadt stellte vermehrt Konflikte zwischen Fussgängerinnen und Fussgängern, Autofahrerinnen und Autofahrern und so genannten Autoposern fest. Zudem wurden die Vorschriften zum korrekten Parkieren von Autos missachtet und die Rettungsachsen für die Blaulichtorganisationen blockiert.

In Zusammenarbeit mit den Schweizerischen Rheinhäfen, den an der Westquaistrasse ansässigen Gastronomen und Mietern sowie der kantonalen Verwaltung wurde ein neues Parkraumkonzept für die Wochenenden erarbeitet und 2023 erstmals als Pilot umgesetzt. Der Pilot hat sich bewährt und wird nun definitiv eingeführt.

Künftig wird die Zufahrt zur Westquaistrasse von Freitag bis Sonntag jeweils von 18.00 bis 06.00 Uhr gesperrt, saisonal vom 1. März bis 31. Oktober. Die an der Westquaistrasse ansässigen Betriebe können ihren Besuchern und Gästen Parkberechtigungen für die dortigen Parkplätze ausstellen. Die Zufahrt zur Westquaistrasse wird in der Regel an den Wochenenden auf Höhe der Hafenstrasse/Hochbergerstrasse durch Verkehrswachen kontrolliert und nur Fahrzeuglenkerinnen und -lenker mit entsprechender Parkberechtigung in die Westquaistrasse eingelassen.

Justiz- und Sicherheitsdepartement