Videoüberwachung der Dreirosenanlage wird bis zum Jahresende eingestellt
MedienmitteilungJustiz- und Sicherheitsdepartement
Kantonspolizei Basel-Stadt
Die Kantonspolizei Basel-Stadt hat in Absprache mit der Departementsvorsteherin Stephanie Eymann entschieden, die Videoüberwachung auf der Dreirosenanlage bis zum Jahresende zu beenden. Dieser Entscheid wurde nach Feststellung eines signifikanten Rückgangs an Delikten im überwachten Bereich gefällt. Die Vorinstallationen der Überwachungstechnik bleiben jedoch bestehen, um bei einer Verschlechterung der Situation rasch reagieren zu können.
Mit diesem Entscheid kommt die Kantonspolizei der Vorgabe des kantonalen Informations- und Datenschutzgesetzes nach, eine Videoüberwachung örtlich und zeitlich auf das zur Erreichung des konkreten Zwecks Erforderliche zu beschränken. Die Videoüberwachung wurde im August 2023 in Betrieb genommen. Seitdem hat sich die Sicherheitslage im Vergleich zum Vorjahr deutlich verbessert. Die Zahlen belegen, dass die Videoüberwachung und die Aktionen der Kantonspolizei Basel-Stadt in Kombination mit dem Massnahmenpaket der Regierung die gewünschte Wirkung erzielt haben.
In den Monaten Juni bis November 2023 verzeichnete die Kantonspolizei Basel-Stadt insgesamt 283 Meldungen im Zusammenhang mit der Dreirosenanlage, während es im gleichen Zeitraum des Jahres 2024 noch 138 Meldungen waren.
Die aufgeschlüsselten Zahlen sind der beigefügten Grafik zu entnehmen.
Seit der Inbetriebnahme der Videoüberwachung wurden in 86 Fällen Aufzeichnungen zuhanden der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt gesichert. Diese Aufzeichnungen erleichtern im Ermittlungsverfahren die Identifikation der Täterschaft und dokumentieren die einzelne Sachverhalte umfassend.
Die Kantonspolizei Basel-Stadt wird die Situation rund um die Dreirosenanlage weiterhin aufmerksam beobachten und Präsenz zeigen. Die bestehenden Vorinstallationen für eine Videoüberwachung ermöglichen ein rasches Handeln, sollte sich die Situation ändern.
Hinweise
Legende zur Grafik:
- Unter «allgemeine Polizeiarbeit» werden Aktionen, Personenkontrollen, ausgeschriebene Personen und das Auffinden von Diebesgut zusammengefasst.
- Unter «bedrohlichem Verhalten» werden Ereignisse wie Schlägereien oder renitente Personen zusammengefasst.
- Die «Hilfeleistungen» umfassen solche für die Bevölkerung, andere Institutionen und Kolleginnen und Kollegen.