Fasnacht 2025
MedienmitteilungJustiz- und Sicherheitsdepartement
Kantonspolizei Basel-Stadt
Bevor es am kommenden Montag vier Uhr schlägt, bereitet sich die Stadt auf die «drei scheenschte Dääg» vor. Ein Teil dieser Vorbereitungen betrifft - wie vor jeder Fasnacht - die Veloabstellplätze in der Innenstadt und entlang der Cortège-Routen. Die temporären Signalisationstafeln sind bereits seit einigen Tagen aufgestellt. Velos und Mofas, die zu den angegebenen Zeiten nicht aus den Parkfeldern entfernt wurden, werden von der Polizei kostenpflichtig abgeschleppt.

Die betroffenen Parkfelder werden mit speziellen Schildern gekennzeichnet. Zudem werden Mitarbeitende der Kantonspolizei die abgestellten Velos und Mofas mit entsprechenden Informationsblättern versehen.
Alle eingesammelten Zweiräder werden im «Zentralen Sicherstellungsort für Zweiradfahrzeuge»» beim Zeughaus aufbewahrt. Dort können die Velos gegen eine Gebühr von 35 Franken wieder ausgehändigt werden. Bei Falschparkieren wird zudem eine Ordnungsbusse von 20 Franken fällig. Die Öffnungszeiten und die Erreichbarkeit der Sammelstelle sind auf der kantonalen Webseite ersichtlich.
Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Die Kantonspolizei empfiehlt den Aktiven und Besuchenden, mit den öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen. Die Parkplätze für Autos werden an verschiedenen Orten zu bestimmten Zeiten aufgehoben. Falsch parkierte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.
Vorsicht vor Taschendieben
Nicht nur am Morgestraich wird in der Innenstadt viel los sein. Die Kantonspolizei mahnt zur Vorsicht und rät, besonders auf die eigenen Wertsachen zu achten. Rucksäcke und Umhängetaschen sind im Gedränge keine idealen Begleiter.
Kinderbadges
Die Kantonspolizei stellt auch dieses Jahr wieder Kinderbadges zur Verfügung, damit verloren gegangene Binggis möglichst einfach wieder mit ihren Begleitpersonen zusammengeführt werden können. Diese können kostenlos bei jedem Polizeiposten und bei den Informationsstellen des Fasnachts-Comités bezogen werden.
Anlieferungszeiten
Reguläre Anlieferungen im Innenstadtbereich sind während der Fasnacht von Montag bis Donnerstag von 07.00 - 11.00 Uhr erlaubt.