Sanierung oberer Rossstall – Verlegung Moschee
MedienmitteilungPräsidialdepartement
Der Dachstock des oberen Rossstalls, in dem sich zurzeit die Büroräume der Kaserne Basel sowie der Gebetsraum und diverse Gemeinschaftsräume der Basler Moscheekommission befinden, muss dringend saniert werden. Künftig kann aufgrund der Fluchtwegbestimmungen die parallele Doppelbenutzung des Rossstalls durch Kaserne und Moschee nur bis zu einer gewissen Kapazität zugelassen werden; dadurch würde sich aber die Nutzungskapazität des Rossstalls wie auch der Reithalle massiv reduzieren. Für die Kasernenmoschee hat dies zur Folge, dass sie sich nach neuen Räumlichkeiten umsehen muss.
Seit längerem ist bekannt, dass die vorhandene Dachkonstruktion des oberen Rossstalls der Kaserne undicht und eine Sanierung notwendig ist. Darüber hinaus muss der gesamte Gebäudekomplex an der Nordseite des Kasernenareals (unterer Rossstall, Reithalle, oberer Rossstall) zur Erhöhung der Erdbebensicherheit verstärkt werden, da er erhebliche Defizite aufweist und die Anforderungen der heute angewandten Normen an die Erdbebentauglichkeit nicht erfüllt. Die für die Sanierung und Erhöhung der Erdbebensicherheit notwendigen Arbeiten bedingen, dass die aktuellen Mieter im Dachstock des oberen Rossstalls (Kasernenmoschee und Kaserne Basel) die Räumlichkeiten verlassen.
Seit 43 Jahren ist die Moschee ebendort eingemietet. Die engen Platzverhältnisse und schlechten klimatischen Verhältnisse wurden seit einiger Zeit beklagt. Zudem ist das Dach undicht und die Fluchtwege (Wendeltreppe aussen am Gebäude) entsprechen nicht mehr den Vorschriften. Daher steht eine Gesamtsanierung an, der Umbaubeginn ist auf Herbst 2015 terminiert. Beim Umbau stellt die Denkmalpflege Anforderungen an die äussere Gestaltung des Baudenkmals: Die Dachflächenfenster in der oberen Dachhälfte (über den Büros der Kasernenverwaltung) müssen entfernt werden. Über dem Dach der Moschee sind keine Dachflächenfenster rückzubauen. Die Arbeitsräume im Dachgeschoss der Verwaltung Kaserne können deshalb künftig nicht mehr im Dachstock untergebracht werden. Feuerpolizeiliche und arbeitsrechtliche Normen verunmöglichen danach den Betrieb von Büroarbeitsräumen und Veranstaltungsräumen im Dachstock der Kasernenebengebäude.
Nutzungskonflikt
Die feuerpolizeilichen Einschränkungen beruhen auf folgenden Umständen: Die künftig fehlende Wendeltreppe verändert die Fluchtwegsituation für die Kaserne: Die Fluchtwege werden künftig innerhalb des Gebäudes geführt. Aufgrund der Fluchtwegbestimmungen ist die künftige Nutzung beschränkt, was die parallele Doppelbenutzung des Rossstalls durch Kaserne und Moschee erschwert, da sich die Nutzungskapazität des Rossstalls wie auch der Reithalle erheblich reduzieren würde (auf ca. 200 Personen). Dies deshalb, weil in der Moschee in intensiven Zeiten über 200 Personen gleichzeitig beten. Diese Personenzahl müsste der Kaserne in Abzug gebracht werden. Dadurch würde sich der Kaserne ein wirtschaftlich und künstlerisch wesentlicher Nutzungsnachteil ergeben, der kulturpolitisch und finanzpolitisch nicht vertretbar ist, da der künstlerische Spielraum und die Eigenwirtschaftlichkeit der Kaserne wesentlich reduziert würden.
Über dieses Vorhaben und seine Konsequenzen für die Moschee wurde der türkische Moscheeverein vor Monaten informiert und nun der Mietvertrag auf Sommer 2015 gekündigt. Das Präsidialdepartement unterstützt den Moscheeverein bei der Suche nach einem Ersatzstandort.