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«Dein Kind, dein Job, deine Rechte!» - Neue Kampagne klärt Frauen über ihre Rechte bei Schwangerschaft und Mutterschaft auf

Medienmitteilung

Präsidialdepartement

Heute, am Internationalen Frauentag, lanciert die Abteilung Gleichstellung von Frauen und Männern eine Kampagne gegen Diskriminierung wegen Schwangerschaft und Mutterschaft in der Arbeitswelt. Mit der Webseite «mamaworkrights.ch» macht die Abteilung Gleichstellung Frauen auf ihre Rechte und Möglichkeiten aufmerksam.

Neue Webseite: «mamaworkrights.ch»

Auf «mamaworkrights.ch» klärt die Kampagne Frauen in neun Sprachen mit Fallbeispielen über ihre Rechte bei Schwangerschaft und Mutterschaft in der Arbeitswelt auf. Schritt für Schritt wird aufgezeigt, was sie tun können, wenn es zu Schwierigkeiten kommt. Die Webseite beschreibt die fünf häufigsten Situationen, in denen eine Diskriminierung stattfinden kann: Nichtanstellung wegen Schwangerschaft, Kündigung in der Probezeit, Mobbing in der Schwangerschaft oder beim Stillen, diskriminierende Kündigung nach Rückkehr aus dem Mutterschaftsurlaub sowie eine Kündigung, wenn sich eine Frau gegen eine Diskriminierung wehrt. Weiter führt «mamaworkrights.ch» die wichtigsten Beratungsstellen im Kanton Basel-Stadt im Bereich Arbeitsrecht auf.

Rückkehr an Arbeitsplatz rechtzeitig organisieren

Schwangere Frauen sollen mit der Kampagne motiviert werden, sich frühzeitig mit den Arbeitgebenden zusammenzusetzen, um ihre Rückkehr aus dem Mutterschaftsurlaub zu planen. Diese Rückkehrphase ist eine besonders heikle Phase. Ungefähr die Hälfte aller Fälle diskriminierender Kündigungen finden nach dem Mutterschaftsurlaub statt. Oder eine mündlich zugesagte Reduktion des Arbeitspensums wird von den Vorgesetzten zurückgezogen. «Eine Mutterschaftsvereinbarung ist eine gemeinsame schriftliche Vereinbarung mit den Arbeitgebenden, die Klarheit darüber schafft, wann eine Frau zu welchem Pensum wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkommt», erläutert Leila Straumann, Leiterin der Abteilung Gleichstellung von Frauen und Männern. Eine entsprechende Vorlage kann auf der Webseite heruntergeladen werden.

Gleichstellungsgesetz bekannter machen

Das eidgenössische Gleichstellungsgesetz ist nach wie vor wenig bekannt. Das Gesetz gilt für alle Bereiche des Erwerbslebens, von der Anstellung über die Weiterbildung bis zur Kündigung, vom Lohn bis zur sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz. In jedem Kanton gibt es eine entsprechende Schlichtungsstelle, an die sich Arbeitnehmende wenden können, wenn sie wegen ihres Geschlechts am Arbeitsplatz benachteiligt werden. Sie klärt über Rechte auf und hilft, bei einem Konflikt eine Einigung zu finden. Das Verfahren ist kostenlos, unkompliziert und vertraulich. Schwangerschaft und Mutterschaft ist ein Diskriminierungsgrund, der im Vergleich zu anderen Diskriminierungsgründen besonders häufig vorkommt. In Basel-Stadt kommt es insgesamt zu vier bis sechs Schlichtungsfällen pro Jahr. Die Kampagne will schwangere Frauen und Mütter daher ermutigen, die Möglichkeit eines Schlichtungsverfahrens nach Gleichstellungsgesetz stärker zu nutzen. Darüber hinaus sind die Folgen einer mangelnden Gleichstellung im Erwerbsleben weitreichend. «Verlieren Frauen wegen ihrer Schwangerschaft oder Mutterschaft ihre Stelle, fördert dies nicht nur eine ungleiche Aufteilung von Care- und Erwerbsarbeit zwischen Frauen und Männern, es ist auch ein Verlust von qualifizierten Arbeitskräften für die Schweizer Wirtschaft», bemerkt Leila Straumann weiter.

Weitere Auskünfte

Leila Straumann Leiterin Abteilung Gleichstellung von Frauen und Männern Tel. +41 61 267 66 82