Flohmärkte und Neuwarenmarkt wieder geöffnet
MedienmitteilungPräsidialdepartement
Infolge der Lockerungen der Corona-Verordnung des Bundesrats können die Flohmärkte auf dem Petersplatz und dem Barfüsserplatz sowie der Neuwarenmarkt auf dem Barfüsserplatz ab dem 1. März 2021 wieder stattfinden. Und selbstverständlich decken die Frischwarenmärkte auf dem Marktplatz und den Quartieren wie gehabt den täglichen Bedarf.
Die Massnahmenlockerungen des Bundesrats vom 24. Februar 2021 sehen vor, dass Märkte, die keine Güter des täglichen Bedarfs verkaufen und seit dem 18. Januar zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie abgesagt werden mussten, ab dem 1. März wieder stattfinden können. Dies betrifft auch die beiden Flohmärkte auf dem Petersplatz und Barfüsserplatz sowie den Neuwarenmarkt auf dem Barfüsserplatz, welche mit begrenzter Kapazität wieder zugelassen werden. Auf dem Flohmarkt Petersplatz dürfen Standplätze vorerst nur von Besitzern einer Jahreskarte betrieben werden.
Ferner sind Non-Food-Artikel auf Quartiermärkten wieder zugelassen. Alle Basler Märkte finden weiterhin unter Einhaltung umfassender Schutzkonzepte statt. Auf allen Märkten ist weiterhin nur Take-Away erlaubt.
Erstmals wieder stattfinden werden die Märkte an folgenden Terminen:
- Neuwarenmarkt auf dem Barfüsserplatz: Donnerstag, 04. März
- Flohmarkt auf dem Petersplatz: Samstag, 06. März
- Flohmarkt auf dem Barfüsserplatz: Mittwoch, 10. März
Die Frischwarenmärkte in der Innenstadt, namentlich der Basler Stadtmarkt von Dienstag bis Samstag auf dem Marktplatz sowie die verschiedenen Quartiermärkte, finden wie gewohnt und mit entsprechenden Schutzkonzepten statt. Jeweils am Montag gibt es auf dem Marktplatz den Schlemmermarkt.