Fehlende Angaben auf den Wahlzetteln für die Nationalratswahlen
MedienmitteilungPräsidialdepartement
Auf den Wahlzetteln für die diesjährigen Nationalratswahlen in Basel-Stadt fehlt bei den gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zu den Kandidierenden jeweils der Wohnort. Stimmberechtigte können diese fehlenden Angaben auf der Webseite des Kantonsblatts vollständig einsehen. Ab Donnerstag, 28. September, besteht für die Stimmberechtigten zudem die Möglichkeit, bei ihrer Wohngemeinde ein Wahlzettel-Heft mit den vollständigen Angaben zu beziehen. Die fehlende Angabe des Wohnortes hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit des Wahlzettels: Die Stimmberechtigten können den unvollständigen Wahlzettel für die Wahlen verwenden. Die Staatskanzlei bedauert diese Umstände und wird Massnahmen zu deren künftigen Vermeidung ergreifen.
Eine Kontrolle der Wahlunterlagen vor dem Versand an die Stimmberechtigten in Basel-Stadt ergab, dass auf den Wahlzetteln für die diesjährigen Nationalratswahlen bei den gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zu den Kandidierenden jeweils der Wohnort fehlt. Eine Korrektur war nicht mehr möglich, da das Wahlmaterial bereits gedruckt war und ab dem 25. September 2023 versendet wird.
Die Angaben zu den Kandidierenden sind auf der Webseite des Kantonsblatts vollständig einsehbar: Liste der Kandidierenden für den Nationalrat. Ab Donnerstag, 28. September, besteht für die Stimmberechtigten zudem die Möglichkeit, bei ihrer Wohngemeinde ein Wahlzettel-Heft mit den vollständigen Angaben zu beziehen:
- Stadt Basel: Rathaus (abstimmungen@bs.ch; 061 267 48 68);
- Gemeinde Bettingen: Gemeindehaus Bettingen (info@bettingen.ch; 061 267 00 99);
- Gemeinde Riehen: Gemeindehaus Riehen (kundenzentrum@riehen.ch; 061 646 81 11).
Die Stimmberechtigten werden zusätzlich in einem separaten Schreiben persönlich informiert werden.
Die fehlende Angabe des Wohnortes hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit des Wahlzettels. Stimmberechtigte können also sowohl den unvollständigen als auch einen nachträglich bezogenen, ergänzten Wahlzettel für die Wahlen verwenden.
Korrekt sind hingegen die Angaben beim E-Voting, das für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer sowie Menschen mit Behinderungen zugelassen ist. Ebenso korrekt sind die gelben Wahlzettel für die Ständeratswahlen: Die Angabe des Wohnortes der Kandidierenden ist bei der Ständeratswahl nicht vorgeschrieben.
Die Staatskanzlei bedauert diese Umstände und wird Massnahmen zu deren künftigen Vermeidung ergreifen.