GGG Kulturkick wird Anlaufstelle für junge Kulturschaffende
MedienmitteilungPräsidialdepartement
Der Grosse Rat stärkt die Förderung der Jugendkultur und spricht dafür mehr Mittel. Neu ist GGG Kulturkick vollständig für die Förderung und Beratung von Einzelprojekten von jungen Kulturschaffenden bis 30 Jahre zuständig. Bei der Abteilung Kultur können weiterhin Projekte eingegeben werden, welche die Rahmenbedingungen für das jugendkulturelle Schaffen verbessern.
Der Grosse Rat macht einen weiteren, wichtigen Schritt zur Umsetzung der «Trinkgeld-Initiative», zu der die Stimmberechtigten Ende 2020 deutlich Ja gesagt haben. Er stärkt die Förderung junger Kulturschaffender und stellt dafür künftig mehr Geld zur Verfügung.
Das neue Fördermodell für die Jugendkultur verleiht GGG Kulturkick mehr Gewicht. Der vom Verein GGG Basel getragene GGG Kulturkick übernimmt neu im Auftrag des Kantons die Verantwortung für die gesamte Förderung und Beratung von Einzelprojekten von Kulturschaffenden bis 30 Jahre. Die Zuständigkeiten unter den Kulturförderstellen werden somit geklärt und transparenter gestaltet. Die jungen Kulturschaffenden erhalten eine klare Anlaufstelle für ihre Gesuche und Anliegen.
GGG Kulturkick verfügt ab 2024 über ein Gesamtbudget von knapp 600'000 Franken. Vom Kanton erhält er einen Staatsbeitrag von jährlich 400'000 Franken. Das Angebot wird substanziell von der GGG Basel mitgetragen, die ihren Beitrag auf knapp 200'000 Franken erhöht. Dies ermöglicht, dass nicht nur die Förderung von einzelnen Projekten gestärkt wird, sondern auch die Geschäftsstelle von GGG Kulturkick ausgebaut werden kann, womit sie ihre Beratungs-, Vermittlungs- und Netzwerkleistungen verbessern kann.
Kanton beschränkt sich auf Rahmenprojekte
Die Abteilung Kultur im Präsidialdepartement bleibt in der Jugendkultur einzig für Projekte zuständig, welche die Rahmenbedingungen von jungen Kulturschaffenden verbessern. Sie stellen Plattformen bereit und ermöglichen Jugendlichen und jungen Erwachsenen die aktive Teilhabe am Basler Kulturleben. Für Rahmenprojekte stehen jährlich 180'000 Franken zur Verfügung. Pro Projekt können maximal 20’000 Franken beantragt werden. Sollte der Finanzierungsbedarf für jugendkulturelle Festivals diese Schwelle übersteigen, so ist, wie bisher, ein Förderantrag an den Swisslos-Fonds Basel-Stadt zu richten.
Wie bei der Einzelprojektförderung durch GGG Kulturkick sollen auch bei den Rahmenprojekten Honorare für professionelle Projektbeteiligte und symbolische Entschädigungen für nicht-professionelle Teilnehmende ermöglicht werden.
Hinweise
Gemeinsame Medienmitteilung von GGG Basel und der Abteilung Kultur Basel-Stadt.
Mehr Informationen unter: Abteilung Kultur des Kantons Basel-Stadt und GGG Kulturkick