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Abstimmung vom 22. September: Korrektur auf dem Stimmrechtsausweis von Riehen

Medienmitteilung

Präsidialdepartement

Der Stimmrechtsausweis der Stimmberechtigten in Riehen enthält fälschlicherweise die Angaben zum Ort und zu den Öffnungszeiten des Bettinger Wahllokals. Richtig ist, dass das Wahllokal in Riehen sich im Gemeindehaus an der Wettsteinstrasse 1 befindet und am Sonntag, 22. September 2024, von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet ist. Die Staatskanzlei bedauert diesen Fehler, der aber keinen Einfluss auf die Gültigkeit des Stimmrechtsausweises hat.

Anfang dieser Woche sind die Abstimmungsunterlagen für die eidgenössische Volksabstimmung vom 22. September 2024 an die Stimmberechtigten verschickt worden. Auf dem Stimmrechtsausweis von Riehen sind falsche Angaben zum Ort und zu den Öffnungszeiten des Riehener Wahllokals gemacht worden. Fälschlicherweise wurden auf dem Riehener Stimmrechtsausweis die betreffenden Angaben von Bettingen abgedruckt. Richtig ist, dass das Wahllokal in Riehen sich im Gemeindehaus an der Wettsteinstrasse 1 befindet und am Sonntag, 22. September 2024, von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet ist. Auf dem ebenfalls den Stimmunterlagen beiliegenden Informationsblatt zur Stimmabgabe sind diese Angaben richtig wiedergegeben. Die Staatskanzlei bedauert diesen Fehler, der aber keinen Einfluss auf die Gültigkeit des Stimmrechtsausweises hat.

Für weitere Informationen zum Urnengang vom 22. September 2024 ist die Riehener Gemeindeverwaltung unter der Telefonnummer 061 646 81 11 und unter der E-Mail-Adresse kundenzentrum@riehen.ch erreichbar.

Weitere Auskünfte

Marco Greiner

Vizestaatsschreiber