Der Kulturförderpreis 2024 wird nicht vergeben
MedienmitteilungPräsidialdepartement
Abteilung Kultur
Die Abteilung Kultur hat nach einer sorgfältigen Prüfung des Sachverhalts entschieden, den Kulturförderpreis 2024 nicht an die Musikerin und DJ Leila Moon zu vergeben. Ausschlaggebend für den Schritt sind die öffentlichen Aussagen der Künstlerin zu Kulturboykotten, die sie erst im Oktober publizierte, nach ihrer Nomination durch die Jury im September. Der Widerspruch zwischen den Aussagen der Künstlerin und dem gesetzlichen Zweck der Preisvergabe konnte im Rahmen der Überprüfung nicht ausgeräumt werden.
Die Abteilung Kultur sagt die Vergabe des Kulturförderpreises an die Musikerin und DJ Leila Moon ab, nachdem sie den Sachverhalt sorgfältig geprüft hat. Ausschlaggebend für diese Entscheidung sind Aussagen der Künstlerin auf Instagram, wonach es unerlässlich sei, Aufrufen zum Boykott von Institutionen und Kulturveranstaltenden Folge zu leisten, die mit israelischen Kunstschaffenden zusammenarbeiten, welche sich nicht in einer bestimmten Weise zum Nahostkonflikt äussern. In dieser öffentlichen Stellungnahme der Künstlerin äussert sie auch die Hoffnung, dass andere sich von ihrer Entscheidung zum «kulturellen Boykott» inspirieren lassen.
Gesetzlich liegt es im Ermessen der kantonalen Kulturförderung, vom Vorschlag der Jury abzuweichen, sofern die Kriterien für die Vergabe gemäss kantonalem Kulturfördergesetz nicht erfüllt sind. Die kantonale Kulturförderung soll nicht nur das kulturelle Schaffen, sondern ausdrücklich auch die Vermittlung der Kultur und den kulturellen Austausch fördern. Das aktuelle Kulturleitbild des Regierungsrats bekennt sich überdies dazu, einer interkulturellen und inklusiven Gesellschaft gerecht zu werden.
Im Zuge ihrer Abklärungen ist die Abteilung Kultur zum Schluss gekommen, dass der Widerspruch zwischen den Boykott- und Ausschlussaussagen der Künstlerin und dem gesetzlichen Zweck der Preisverleihung nicht ausgeräumt werden kann. Die Aussagen der Künstlerin fallen unter die Meinungsäusserungsfreiheit. Da ihre Boykott- und Ausschlussaussagen aber Öffentlichkeitscharakter haben und sich auf das kulturelle Engagement in einer Gemeinschaft beziehen, wurden sie beigezogen, um die Voraussetzungen einer Preisvergabe zu beurteilen.
Zweck der Preisvergabe
Für Preisvergaben sieht das Kulturfördergesetz vor, dass Personen ausgezeichnet werden sollen, die sich um die Kultur besonders verdient gemacht haben und in Bezug auf das kulturelle Schaffen, die Vermittlung von Kultur und die Förderung des kulturellen Austauschs besonders viel Anerkennung verdienen. Die Künstlerin sollte gemäss der Begründung der Jury gerade für ihre vernetzende Arbeit in der Basler Musik- und Clubszene gewürdigt werden. Die nach ihrer Nomination publizierten Ausschluss- und Boykottaussagen widersprechen diesem Zweck und damit auch den Voraussetzungen für eine Preisvergabe.
Mit der Jury wurde das Gespräch gesucht, und die Künstlerin erhielt im Zuge der vertieften Abklärungen die Gelegenheit, sich zum Sachverhalt zu äussern.