Die Vergabe des Kulturförderpreises wird überprüft
MedienmitteilungPräsidialdepartement
Abteilung Kultur
Die Abteilung Kultur Basel-Stadt leitet Abklärungen rund um die gestern angekündigte Vergabe des Kulturförderpreises an die Basler DJ Leila Moon ein. Anlass dafür ist eine Stellungnahme auf dem Instagram-Account der Künstlerin. Darin geht es um den Boykott von Institutionen, die mit israelischen Kunstschaffenden zusammenarbeiten, die sich nicht in bestimmter Weise äussern. Die Abteilung Kultur wendet sich klar gegen einen solchen Boykott und sieht darin auch einen Widerspruch zur vernetzenden Haltung, für die die Jury des Basler Kulturförderpreises die Künstlerin hatte auszeichnen wollen.
Die Abteilung Kultur hat gestern die Verleihung des Kulturförderpreises an die Basler DJ und Musikproduzentin Leila Moon (*1991) angekündigt. Sie folgte damit der Empfehlung der externen Jury. Diese traf ihre Wahl bereits im September. Die Jury begründete ihre Empfehlung unter anderem mit der vernetzenden Arbeit der DJ innerhalb der jungen Kulturszene und des Basler Nachtlebens.
Nach dem Jury-Entscheid hat die Künstlerin auf ihrem Instagram-Account eine der Abteilung Kultur bis gestern unbekannte, mittlerweile gelöschte Stellungnahme veröffentlicht. Darin geht es um den Boykott von Institutionen, die mit israelischen Kunstschaffenden zusammenarbeiten, die sich nicht in bestimmter Weise äussern. Die Abteilung Kultur wendet sich klar gegen einen solchen Boykott. Solche Ausschlusskriterien bei der Zusammenarbeit mit anderen Kunstschaffenden stehen im klaren Widerspruch zum Anliegen der Auszeichnung, mit der gerade die vernetzende Arbeit in der Basler Musik- und Clubszene gewürdigt werden soll. Der Sachverhalt wird nun sorgfältig überprüft. Dazu gehört auch, die Künstlerin anzuhören und mit der Jury das Gespräch zu führen. Diese Abklärungen werden einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Preisverleihung vom 29. November ist daher abgesagt.