Regierungspräsident Conradin Cramer blickt auf die ersten 100 Tage im Amt zurück
MedienmitteilungPräsidialdepartement
Regierungspräsident Conradin Cramer hat am Donnerstag im Rahmen einer Medienkonferenz eine Rückschau auf seine ersten 100 Tage im Amt gehalten. Im Fokus stand der Wohnschutz. Der Regierungsrat hat eine erste Auslegeordnung zu den neuen Wohnraumschutzbestimmungen zur Kenntnis genommen. Gemäss ersten Erkenntnissen reduzieren die neuen Bestimmungen Mietzinserhöhungen. Gleichzeitig zeigt sich eine Abnahme der Sanierungstätigkeit. Im Bereich der energetischen Sanierungen besteht ein Zielkonflikt zwischen Wohnraumschutz und Klimaschutz (Netto-Null-Ziel 2037). Der Regierungsrat möchte deshalb in einem ersten Schritt rasche Verbesserungen mit Verordnungsänderungen herbeiführen.
Im Mai 2022 traten in Basel-Stadt die neuen Wohnraumschutzbestimmungen in Kraft. Sie sollen in Zeiten von Wohnungsnot insbesondere langjährige und ältere Mietparteien vor Mietzinserhöhungen und Verdrängungen durch Kündigungen schützen. Die externe Analyse der Wohnraumschutzbestimmungen untersuchte, ob die neuen Regeln diese Ziele erreichen. Die Auslegeordnung basiert auf einer Dokumenten- und Fallanalyse und Befragungen von Fachpersonen.
Die neuen Bestimmungen verringern Mietzinserhöhungen bei Sanierungen direkt. Neu müssen bei Sanierungen und Abbruch/Ersatzneubau die zulässigen Neumieten durch die Wohnschutzkommission bewilligt werden. Diese wendet dabei insbesondere einen reduzierten Überwälzungssatz an, wie die entsprechende Verordnung vorgibt. Dies führt zu einer Reduktion von Mietzinserhöhungen in den Fällen, die von der Wohnschutzkommission bewilligt werden.
Weiter nimmt gemäss Auskunft der befragten Personen auch die Anzahl Totalsanierungen ab. Dies führt zu einem Rückgang von «Leerkündigungen», weil Totalsanierungen in der Regel in unbewohntem Zustand durchgeführt werden.
Neben diesen beiden direkten Wirkungen zeigt die Auslegeordnung auch Nebenwirkungen auf. Demzufolge zeigt sich etwa eine generelle Abnahme der Sanierungstätigkeit. Dieser Rückgang scheint alle Wohnungen zu erfassen, nicht nur «Renditesanierungen». Weiter geht eine Mehrheit der befragten Personen von einem Rückgang der energetischen Sanierungen aus. Dies ist eine Folge des Rückgangs bei den Totalsanierungen: Energetische Sanierungen erfolgen meist im Rahmen von Totalsanierungen. Dadurch besteht ein Zielkonflikt zwischen den Verfassungsbestimmungen des Wohnraumschutzes und des Klimaschutzes (Netto-Null-Ziel 2037).
Der Rückgang bei der Sanierungstätigkeit ist noch nicht quantifizierbar. Nicht messbar ist auch, wie stark sich – neben den neuen Regeln zum Wohnraumschutz – weitere Einflussfaktoren wie die Bauteuerung und die Zinssituation auf die Sanierungstätigkeit auswirken.
Der Grosse Rat hat dem Regierungsrat im Juni 2024 vier Motionen zur Anpassung der Wohnraumschutzbestimmungen überwiesen. Diese Gesetzesanpassungen benötigen Zeit. Gleichzeitig ist auf allen Seiten eine Unzufriedenheit mit den Wohnraumschutzbestimmungen feststellbar. Der Regierungsrat möchte deshalb in einem ersten Schritt rasche Verbesserungen mit Verordnungsänderungen herbeiführen. Im Fokus steht dabei der Überwälzungssatz. Eine Erhöhung des Überwälzungssatzes soll Sanierungen wieder etwas attraktiver machen. Ausserdem wird geprüft, welche Anreize geschaffen werden können, damit energetische Sanierungen wieder attraktiver werden. Das soll zur Reduktion des Zielkonflikts zwischen Wohnraumschutz und Klimaschutz beitragen. Weiter soll auch der Vollzug vereinfacht werden.
Im Rahmen seiner 100-Tage-Medienkonferenz hat Regierungspräsident Conradin Cramer am Donnerstag auch eine kulturpolitische Ausschau gehalten. So wurde die Erarbeitung eines neuen Kulturleitbildes gestartet. Grundlage dafür bilden erstmals eine Bevölkerungsbefragung zum Kulturangebot und ein Wirkungsbericht zur vorangehenden Periode. Das aktuelle Kulturleitbild läuft Ende 2025 aus, der Entwurf zum neuen soll im kommenden Jahr in eine öffentliche Vernehmlassung gehen.
Im Bereich Klima steht das Netto-Null-Ziel 2037 des Kantons im Vordergrund. Die Fachstelle Klima des Präsidialdepartements wird nächstens den mit den anderen Departementen erarbeiteten Aktionsplan fertigstellen. Der Aktionsplan zeigt die Massnahmen auf, mit denen das Netto-Null-Ziel bis 2037 erreicht werden soll. Zur Überprüfung der vor zwei Jahren neu geschaffenen Organisation im Bereich der Klimapolitik im Kanton, hat Regierungspräsident Conradin Cramer eine externe Evaluation in Auftrag gegeben.
Hinweise
Die Auslegeordnung finden Sie hier: Kantons- und Stadtentwicklung des Kantons Basel-Stadt - Auslegeordnung zum Wohnschutz (bs.ch)