Behördenvereinbarung zwischen Basel-Stadt und Basel-Landschaft überarbeitet
MedienmitteilungStaatskanzlei
Die Regierungsräte der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben die aus dem Jahre 1977 stammende Behördenvereinbarung zwischen den beiden Kantonen überarbeitet.
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt und der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft haben dem Entwurf einer neuen Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Behörden zugestimmt. Diese wird am 1. Januar 2012 die geltende Behördenvereinbarung aus dem Jahre 1977 ersetzen. Verlangt worden ist diese Überarbeitung in gleichlautenden Motionen in beiden Parlamenten.
Die geltende Behördenvereinbarung enthält Regeln über die Zusammenarbeit der Regierungsräte sowie über die Zusammenarbeit des Landrates und des Grossen Rates bei der Behandlung partnerschaftlicher Geschäfte. Diese Vereinbarung hat sich grundsätzlich bewährt. In den letzten Jahren haben sich bei der zunehmenden Zahl von partnerschaftlichen Geschäften jedoch zusätzliche Mechanismen im Verkehr der Parlamentsorgane der beiden Kantone eingespielt. Betroffen sind vor allem die Verfahren für die Bereinigung von abweichenden Parlamentsbeschlüssen, die Aufhebung der Partnerschaftlichkeit eines Geschäfts sowie die Regelung der parlamentarischen Aufsicht über interkantonale Institutionen.
Auch im Verkehr zwischen den beiden Regierungsräten sind in letzter Zeit neue Grundsätze über den Lastenausgleich und die Zusammenlegung von Dienststellen entwickelt worden, die bei der Behandlung partnerschaftlicher Geschäfte zu beachten sind. Neu verpflichten sich nun die Regierungsräte beider Kantone ihr Parlament nach Festlegung des Verhandlungsmandats zu informieren, damit diese in die Ausgestaltung von wichtigen Staatsverträgen einbezogen werden können.
In der Vernehmlassung in beiden Kantonen wurde die Totalrevision der Vereinbarung begrüsst. Die Parlamente haben die abgeschlossene Behördenvereinbarung zu genehmigen.