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Rechenfehler bei der Bestimmung der Wahlbeteiligung im Vorfeld der Wahlen

Medienmitteilung

Staatskanzlei

Wegen eines Rechenfehlers veröffentlichte die Staatskanzlei bis zum Freitag, 18. Oktober 2024, zu hohe Zwischenstände zur Wahlbeteiligung in Basel. Die Staatskanzlei bedauert diesen Fehler und hat dagegen Massnahmen ergriffen. Massgeblich für die endgültige Wahlbeteiligung sind die am Sonntag, 20. Oktober 2024, kommunizierten Zahlen, die davon unabhängig und korrekt ermittelt worden sind.

Am Wochenende des 20. Oktobers 2024 fanden die kantonalen Gesamterneuerungswahlen statt. Die Staatskanzlei veröffentlichte im Vorfeld dieser Wahlen bis zum Freitag, 18. Oktober, täglich einen Zwischenstand zur Wahlbeteiligung in Basel. Dieser wurde auf Basis des Rücklaufs der Wahlcouverts erstellt. In den ersten Tagen des Rücklaufs ist bei der Zählung der Wahlcouverts ein Rechenfehler aufgetreten, der leider unentdeckt blieb. Deshalb wurde bis zum Freitag vor dem Wahlwochenende die Wahlbeteiligung konstant zu hoch ausgewiesen. Am Freitag, 18. Oktober, wurde fälschlicherweise eine Wahlbeteiligung von 45,5% kommuniziert. Richtig wären 37.4% gewesen. Die Staatskanzlei bedauert diesen Fehler und hat dagegen Massnahmen ergriffen.

Die am Wahlsonntag, 20. Oktober, kommunizierte endgültige Stimmbeteiligung bei den Grossrats-, Regierungsrats- und Regierungspräsidiumswahlen wurde völlig unabhängig davon ermittelt. Sie ist korrekt erfasst worden und deshalb massgeblich. Bei der Ermittlung der endgültigen Wahlbeteiligung werden die eingegangenen Wahlzettel gezählt und nicht die eingegangenen Wahlcouverts. Auf diese Weise konnte die Wahlbeteiligung für den Regierungsrat (44.79%), das Regierungspräsidium (44.62%) und den Grossen Rat (41.32%) gesondert ausgewiesen werden.

Die jeweils vor einem Wahlwochenende kommunizierten Zwischenstände zur Wahlbeteiligung dienen einzig der Information der Öffentlichkeit und der Medien. Sie sind aber ungenau und weisen lediglich auf einen Trend hin: Sie geben nur die Wahlbeteiligung in der Stadt Basel wieder und werden auf Basis der Wahlcouverts und nicht auf Basis der massgeblichen Wahlzettel erstellt. Sie werden nicht im Verfahren für die Ermittlung des Wahlergebnisses verwendet.

Weitere Auskünfte

Marco Greiner
Vizestaatsschreiber und Regierungssprecher
+41 61 267 86 36marco.greiner@bs.ch