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Schlussresultat der eidgenössischen Abstimmung vom 24. November 2024

Medienmitteilung

Staatskanzlei

Die Stimmberechtigten des Kantons Basel-Stadt haben den Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen, die Änderung des Obligationenrechts (Mietrecht: Untermiete) sowie die Änderung des Obligationenrechts (Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarfs) abgelehnt. Die Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) wurde angenommen.

Das Schlussresultat im Kanton Basel-Stadt für die eidgenössischen Vorlagen lautet im Einzelnen:

Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen
JA-Stimmen: 26’467 (43.57%)
NEIN-Stimmen: 34’284 (56.43%)

Änderung des Obligationenrechts (Mietrecht: Untermiete)
JA-Stimmen: 23’156 (38.54 %)
NEIN-Stimmen: 36’929 (61.46%)

Änderung des Obligationenrechts (Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarfs)
JA-Stimmen: 20'499 (34.12%)
NEIN-Stimmen: 39’575 (65.88%)

Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Einheitliche Finanzierung der Leistungen)
JA-Stimmen: 30’993 (52.69%)
NEIN-Stimmen: 27’825 (47.31%)

Die Stimmbeteiligung betrug bei der eidgenössischen Abstimmung durchschnittlich 54.21%. Der Anteil brieflich Stimmender lag bei 93.26%. Die Stimmbeteiligung der Auslandschweizer und -schweizerinnen lag bei 24.12%.

1’621 Auslandschweizer Stimmberechtigte haben ihre Stimme elektronisch abgegeben.

Hinweise

Das detaillierte Resultat ist im Internet abrufbar unter www.abstimmungen.bs.ch oder über die Abstimmungs-App VoteInfo, erhältlich im App Store und bei Google Play.

Weitere Auskünfte

Marco Greiner

Vizestaatsschreiber/Regierungssprecher