63. Jahresversammlung der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) in Basel
MedienmitteilungDepartement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt
Medienmitteilung der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren -- Am Donnerstag den 19. und Freitag den 20. September 2002 hat in Basel die 63. Jahresversammlung der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) unter dem Präsidium von Frau Staatsrätin Ruth Lüthi (FR) stattgefunden. Mit der Teilnahme von 19 kantonalen Sozialdirektor/innen - insgesamt 60 hohen Vertreter/innen von Bund Kantonen Gemeinden und sozialen Organisationen - hat die Jahresversammlung der SODK auch dieses Jahr ihre Rolle als "Sozialpolitische Plattform der Kantone" wahrgenommen.
Nebst den statutarischen Geschäften befasste sich die Konferenz mit folgenden sozialpolitischen Schwerpunkten:
Familienpolitik
Die SODK hat beschlossen, ihr Grundsatzdokument zur Familienpolitik den Kantonen zur Stellungnahme vorzulegen.
Zudem haben sich folgende Redner/innen zu Themen der Familienpolitik geäussert:
Herr Otto Piller, Direktor des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV), gab eine Übersicht der laufenden Revisionen der einzelnen Sozialwerke (AHV, IV, BVG, KVG) aus familienpolitischer Perspektive.
Frau Béatrice Desplands, Vizepräsidentin der Eidg. Kommission für Familienfragen, informierte über den Stand des politischen Prozesses in der Familienpolitik.
Frau Regierungsrätin E. Gander, OW, illustrierte ausgehend von den Arbeiten in ihrem Kanton die Grundlagen- und Planungsarbeit, die zu bewältigen sind, wenn ein Kanton angepasste familienpolitische Massnahmen im Sozial- und Bildungsbereich entwickeln will.
Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE)
Der Text der neuen IVSE wurde einstimmig genehmigt und damit das Beitrittsverfahren der Kantone eröffnet. Die Vereinbarung bildet einen wichtigen Bestandteil des Neuen Finanzausgleichs; sie garantiert u.a. die Kostenabgeltung bei ausserkantonalen Platzierungen von Kindern, Jugendlichen, erwachsenen Behinderten und Suchtkranken in Institutionen. Das Konkordat betrifft über 1'200 Heime und soziale Einrichtungen in der ganzen Schweiz mit einem Finanzvolumen von mehr als 3 Milliarden Franken pro Jahr.
Asylpolitik
Finanzierung der Suchteinrichtungen
Die Konferenz befasste sich ebenfalls mit den alarmierenden Finanzproblemen der Suchtinstitutionen, ausgelöst durch den weitgehenden Rückzug der Invalidenversicherung (IV) aus diesem Bereich. Eine Delegation der Sozialdirektorenkonferenz wird demnächst die kantonalen Anliegen Frau Bundesrätin Ruth Dreifuss persönlich vortragen. Die Kantone unterstreichen die Notwendigkeit, dass der Bund mithelfen muss, neue Finanzquellen zur Kompensation der IV-Ausfälle zu erschliessen. Es geht letztlich um die Erhaltung der Säule Abstinenz im Vier-Säulen-Konzept der nationalen Drogenpolitik. Ohne stützende Massnahmen droht vielen qualitativ hochstehenden Therapie-Einrichtungen im Drogenbereich das Aus!
Abschliessend stellte der Gastgeber, Regierungsrat Ralph Lewin, Sozialdirektor BS, das Anreizmodell der Sozialhilfe seines Kantons vor: Mit Ausbildungsangeboten, individuellem Coaching und finanziellen Anreizen wird die berufliche Integration von Sozialhilfeempfängern nachhaltig gefördert.