Feuerentfachungsverbot im Wald und in Waldesnähe
MedienmitteilungDepartement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt
Medienmitteilung des Forstamtes beider Basel -- Die sehr geringen Regenfälle der letzten Zeit führten zu einer hohen Waldbrandgefahr. Seit Anfang Juni sind nur 1/10 des langjährigen Mittels an Regen gefallen. Die Prognosen sehen in naher Zukunft keine grösseren Niederschläge vor somit wird sich die Situation nicht verbessern. Der Kanton Basel-Stadt erlässt aus diesem Grund ein Feuerentfachungsverbot im Wald und in Waldesnähe im Kantonsgebiet: Das Entfachen von Feuer ist verboten ebenso dürfen keine brennenden Zigaretten andere Raucherwaren oder Streichhölzer weggeworfen werden. Ausserdem ist das Abbrennen von Feuerwerk im Wald und in Waldesnähe verboten.
Ein hohes Waldbrandrisiko besteht aktuell für sämtliche Wälder im Kantonsgebiet Basel-Stadt. In Süd- und Westhanglagen, in Wäldern mit hohem Nadelholzanteil und insbesondere in Wäldern mit herumliegendem Astmaterial oder dürrer Krautschicht muss von einer akuten Waldbrandgefahr ausgegangen werden.
Zentrale Gefahrenquelle bilden derzeit Grill- und Picknickfeuer im Wald und am Waldrand sowie brennend weggeworfene Raucherwaren. Das Forstamt erlässt deshalb, gestützt auf § 17 Abs. 3 des kantonalen Waldgesetzes, ein Feuerentfachungsverbot für das Waldareal. Es ist entsprechend per sofort verboten, im Wald oder in Waldesnähe Feuer zu entfachen, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen und Feuerwerk in irgendeiner Form zu zünden.
Das Forstamt beider Basel ist beauftragt, die Entwicklung der Situation aufmerksam zu beobachten und über weitere Massnahmen zu entscheiden. Es wird die Bevölkerung über die Medien über eine Entspannung der Situation und eine Aufhebung des Verbots orientieren.