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Baustellenkontrolle ergibt keine gravierenden Verstösse gegen Meldepflicht

Medienmitteilung

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt

Baustellenkontrollen des Amtes für Wirtschaft und Arbeit haben keine gravierenden Verstösse ausländischer Firmen gegen die Meldevorschriften und das Arbeitsgesetz ergeben.

Das Amt für Wirtschaft und Arbeit hat insgesamt zehn Baustellen kontrolliert und überprüft, ob die Vorschriften betreffend das Meldeverfahren und das Arbeitsgesetz eingehalten werden.

Die Kontrollen haben ergeben, dass die ausländischen Firmen die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer korrekt melden und auch die gemeldeten Personen einsetzen. Auch die Vorschriften des Arbeitsgesetzes wurden eingehalten. Es wurden bei den Kontrollen keine nicht gemeldeten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angetroffen.

Trotz der positiv verlaufenen Kontrollen stellt das Amt für Wirtschaft und Arbeit immer wieder fest, dass die Meldungen verspätet, d.h. nicht mindestens acht Tage vor Arbeitsbeginn erfolgen. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit weist darauf hin, dass Firmen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verspätet melden, gebüsst werden. Kontrollen der Meldevorschriften durch die kantonalen Behörden sowie der Lohn- und Arbeitsbedingungen durch die Paritätischen Kommissionen sind nur möglich, wenn die Meldungen rechtzeitig erfolgen.

Weitere Auskünfte

Antonina Stoll Amt für Wirtschaft und Arbeit Abteilungsleiterin Einigungsamt Tel. 061 / 267 88 36 oder Tel 079 / 313 60 21

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt