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Das Anreizmodell in der Sozialhilfe zeigt positive Wirkung

Medienmitteilung

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt

Der Kanton Basel-Stadt hat am 1. Januar 2002 ein Pilotprojekt für ein erweitertes Unterstützungsmodell in der Sozialhilfe gestartet. Seit diesem Datum dürfen Sozialhilfebezüger und -bezügerinnen bei einem Erwerbseinkommen einen Drittel davon behalten. Früher wurden diese Einkünfte mit den Sozialhilfeleistungen verrechnet. Seit Juni 2004 liegt nun der Schlussbericht der Evaluation der ersten beiden Laufjahre des neuen Systems vor. Die Resultate zeigen das Anreizmodell als grundsätzlichen Erfolg.

"Arbeit soll sich lohnen". Unter diesem Motto hat der Kanton Basel-Stadt auf Januar 2002 ein sogenanntes Anreizmodell in der Sozialhilfe lanciert. Mit Einkommensfreibeträgen von einem Drittel sollte in der Sozialhilfe die Motivation erhöht werden, eine bezahlte Arbeit anzunehmen oder eine bestehende Beschäftigung auszubauen. Vor diesem Datum wurden in der Sozialhilfe Basel die Einkommen aus Erwerbstätigkeit bis auf einen kleinen Pauschalbeitrag mit den Unterstützungsleistungen verrechnet.

Die Sozialhilfe Basel hat das Statistische Amt Basel-Stadt und Prof. Dr. Michael Gerfin vom Volkswirtschaftlichen Institut der Universität Bern beauftragt, dieses auch von der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe SKOS unterstützte Anreiz-Pilotprojekt in Basel zu evaluieren. Nach einem ersten Zwischenbericht im Sommer 2003 liegen nun die Resultate der Auswertung vor. Die Ergebnisse einer Befragung der Mitarbeitenden in der Sozialhilfe ergänzen die Erkenntnisse der ökonometrischen Analyse.

Der Schlussbericht der wissenschaftlichen Evaluation bestätigt die Resultate des Zwischenberichts: die Erwerbsquote der Sozialhilfebezüger/innen hat sich erstens im neuen System zwar nicht erhöht. Dies ist vor dem Hintergrund eines sich seit Mitte 2002 verschlechternden Arbeitsmarktes trotzdem ein positives Resultat. Zweitens ist das durchschnittliche Einkommen von bereits erwerbstätigen Personen auf Grund des Anreizmodells signifikant gestiegen. Dies zeigt, dass Bezügerinnen und Bezüger auf Anreize reagieren. Die Untersuchung hat drittens gezeigt, dass das Anreizmodell auf die Ein- und Austritte keinen massgeblichen Einfluss hat. Weder treten mehr Menschen in die Sozialhilfe ein, noch lösen sich die Bezügerinnen und Bezüger rascher aus der Unterstützung. Insgesamt fällt viertens der Gesamtaufwand der Sozialhilfe durch das neue Anreizsystem etwas tiefer aus als im herkömmlichen Unterstützungsmodell.

Basel-Stadt hält auf Grund der positiven Erfahrungen am Anreizmodell fest. Diese Position wird auch durch die aktuelle Entwicklung auf gesamtschweizerischer Ebene gestärkt. Mit der auf Ende September erwarteten Teilrevision der SKOS-Richtlinien wird der Schweizer Fachverband mit seinen Vorgaben dem Anreizgedanken neu einen zentralen Stellenwert einräumen. Diese Entwicklung wurde massgeblich durch die beiden Pilotprojekte in den Städten Zürich und Basel in Gang gesetzt und ermöglicht.

Die Ergebnisse der Evaluation sowie die Beschlüsse des Regierungsrates im Rahmen der Sparmassnahmen führen nun zu zwei vorgezogenen Anpassungen des Anreizmodells in der Sozialhilfe der Stadt Basel. Neu werden ab 1. Oktober 2004 die maximalen Einkommensfreibeträge auf 600 Franken pro Person begrenzt, um ein ausgewogeneres Verhältnis gegenüber den Einkommen nichtbedürftiger Erwerbstätiger zu erreichen. Aus dem gleichen Grund wird die Ausbezahlung des Anreizbetrages nach Überschreiten der Bedürftigkeitsschwelle eingestellt und nicht erst nach sechs Monaten.

Im Rahmen der SKOS-Richtlinienrevision wird Basel-Stadt seine Unterstützungsrichtlinien auf Anfang 2005 grundlegend überarbeiten und den neuen SKOS-Vorgaben anpassen.

Weitere Auskünfte

Dr. Peter Schwendener Vorsteher Statistisches Amt Basel-Stadt Tel: 061 267 8740 Rolf Maegli Vorsteher der Soziahilfe der Stadt Basel Tel: 061 685 1607 Rolf Schürmann Leiter Abteilung Existenzsicherung Amt für Sozialbeiträge Tel : 061 267 8551

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt