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IV-Rentenquote des Kantons Basel-Stadt: Bund IV-Stelle und Kanton gehen neue Wege

Medienmitteilung

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt

Eine Überprüfung der Rentenentscheide der IV-Stelle Basel-Stadt durch das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) hat ergeben dass die Praxis der IV-Stelle in mehreren Bereichen optimiert werden kann. Der Kanton Basel-Stadt und das BSV die sich die Aufsicht über die IV von Gesetzes wegen teilen sowie die IV-Stelle Basel-Stadt haben vereinbart wie die Vollzugsoptimierung erreicht werden soll. Heute steht fest dass die kantonale IV-Rentenquote von Basel-Stadt teilweise auf Faktoren zurückzuführen ist die die IV nicht beeinflussen kann und teilweise auf die Vollzugspraxis.

Im Kanton Basel-Stadt bezogen im Januar 2003 8,8% der Personen zwischen 18 und 62/64 Jahren (Frauen/Männer) eine IV-Rente. Dieser kantonale Wert bildet seit längerem Gegenstand fachlicher und politischer Diskussionen.

Heute kann festgehalten werden, dass diese hohe Rentenquote · zu einem grossen Teil auf von der IV nicht beeinflussbare Faktoren (Altersaufbau der Bevölkerung, städtisches Umfeld, medizinische Versorgungsdichte und anderes) zurückzuführen und · teilweise auch durch die Vollzugspraxis bedingt ist.

Um die Vollzugsdynamik im Kanton Basel-Stadt besser zu verstehen, hat das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) während drei Monaten jede Rentenzusprache der IV-Stelle Basel-Stadt vor ihrer formellen Verfügung geprüft. Dabei hat sich gezeigt, dass eine Optimierung insbesondere in folgenden Bereichen angestrebt werden soll: · Komplexe Fälle werden von der IV-Stelle im Allgemeinen fundiert abgeklärt. Fälle hingegen, die vermeintlich klar zu einer Rentenzusprache führen, müssen noch vertiefter geprüft werden. · Die bereits ergriffenen Massnahmen zur Angleichung und qualitativen Sicherung der IV-Stellen-internen ärztlichen Beurteilungen sind weiter zu führen. · Von den Versicherten ist eine weiter gehende Erfüllung ihrer bestehenden Schadenminderungspflicht zu verlangen. · Die IV kennt den Grundsatz "Im Zweifelsfall eine Leistung ausrichten" nicht. Nicht nur Rentenablehnungen, sondern auch Rentenzusprachen sind deshalb hinreichend und eingehend zu begründen.

Vereinbarung zur Optimierung des Vollzugs
Von Gesetzes wegen ist die Aufsicht über die Arbeit der IV-Stellen zweigeteilt: Der Kanton entscheidet über personelle Belange und über die organisatorischen Abläufe. Das BSV übt die fachliche Aufsicht aus. Diese Aufgabenteilung erschwert es, allfällige Schwächen wirksam anzugehen.

Im Konsens haben nun der Kanton Basel-Stadt, die IV-Stelle Basel-Stadt sowie das BSV eine schweizweit neue Form der Zusammenarbeit vereinbart: Das BSV analysiert zusammen mit der IV-Stelle die internen Abklärungs- und Entscheidprozesse und unterbreitet der IV-Stelle und dem Kanton konkrete Empfehlungen zur Optimierung des Vollzugs. Das BSV wird die Umsetzung und den Erfolg der Massnahmen im Jahr 2005 überprüfen.

Bund und Kanton streben damit eine nachhaltige Aufsicht an. Das strategische Ziel besteht darin, dass die Neuberentungsquote gesenkt wird und der Kanton Basel-Stadt sich dem schweizerischen Mittelfeld annähert – selbstverständlich unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Bund und Kanton sind sich jedoch auch einig, dass die von der IV nicht beeinflussbaren Faktoren eine Senkung der Rentenquote bis zum schweizerischen Durchschnittswert verunmöglichen.

Spätestens am 1. Januar 2005 wird der regionale ärztliche Dienst BL/BS unter der Leitung der IV-Stelle des Kantons Basel-Landschaft seinen Betrieb aufnehmen. Die in der ganzen Schweiz im Rahmen der 4. IV-Revision eingeführten neuen ärztlichen Dienste sollen die medizinischen Kompetenzen der IV-Stellen stärken und einen Beitrag zu einer einheitlicheren Beurteilung der gesundheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit leisten. Eine weiter gehende Dämpfung der Zunahme der Neurenten wird von der 5. IV-Revision erwartet, die der Bundesrat im Herbst 2004 in die Vernehmlassung schicken will.

Hinweise

Medienmitteilungen des BSV sowie weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.bsv.admin.ch

Weitere Auskünfte

Bundesamt für Sozialversicherung Beatrice Breitenmoser, Vizedirektorin Leiterin Geschäftsfeld IV Tel. 031 322 91 32 Wirtschafts- und Sozialdepartement des Kantons Basel-Stadt Ralph Lewin, Regierungsrat Tel. 061 267 85 41 IV-Stelle Basel-Stadt Paul Meier, Leiter Tel. 061 225 25 10

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt