Nothilfe Basel-Stadt für Personen mit rechtskräftigem Nichteintretensentscheid
MedienmitteilungDepartement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt
Ab 1. April 2004 greifen in den Kantonen die neuen Regelungen für die Nothilfe an Personen auf deren Asylgesuch nicht eingetreten wurde. Basel-Stadt ist auf die neue Situation vorbereitet.
Im Rahmen des Entlastungsprogramms des Bundes werden ab 1. April 2004 Personen mit einem rechtskräftigen Nichteintretensentscheid (NEE) aus dem Sozialhilfesystem des Asylbereiches ausgeschlossen und aus der Schweiz weggewiesen. Sie gelten ab Rechtskraft des NEE als ausländische Personen mit ungeregeltem Aufenthalt. Geraten sie in eine existentielle Notsituation, haben sie die Möglichkeit, bei der Sozialhilfe der Stadt Basel (SHB) Nothilfe zu beantragen. Die Nothilfe garantiert Obdach, Essen und medizinische Notversorgung und liegt somit unter den Ansätzen der Sozialhilfe. Die Situation von vulnerablen, dh. von besonders verletzlichen Personen wie z.B. unbegleitete Minderjährige, alleinstehende Frauen mit Kindern, Familien, alte oder sehr kranke Menschen wird speziell berücksichtigt.
Die Nothilfe wird maximal solange ausgerichtet, wie die Notsituation besteht, d.h. maximal bis zum frühest möglichen Ausreisetermin. Eine aktive Mitwirkung der Betroffenen bei der Behebung der Notsituation wird vorausgesetzt, auch was die Zusammenarbeit mit den Fremdenpolizeibehörden bezüglich Identitätsabklärung und Organisation der Rückreise anbelangt. Es besteht dabei die Möglichkeit, die Dienste der Rückkehrberatungsstelle der SHB in Anspruch zu nehmen.