Personenfreizügigkeit EU – CH
MedienmitteilungDepartement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt
Neues Meldeverfahren
Seit dem 1. Juni 2004 benötigen Staatsangehörige der 15 alten EU- / EFTA-Staaten für die Arbeitsaufnahme bei einem Arbeitgeber mit Sitz in der Schweiz keine Arbeitsbewilligungen mehr, sondern nur noch eine Aufenthalts- oder eine Grenzgängerbewilligung. Diese sind zu beantragen bei den Einwohnerdiensten Basel-Stadt, Spiegelgasse 6, Postfach, 4001 Basel, Telefon 061/ 267 71 71.
Für kurzfristige Erwerbstätigkeiten, d.h. Arbeitseinsätze bis zu 90 Tagen braucht es weder eine Grenzgänger- noch eine Aufenthaltsbewilligung. Diese Arbeitseinsätze müssen jedoch zwingend gemeldet werden. Die Meldungen können Online oder per Post erfolgen.
Die nötigen Formulare und Informationen finden Sie hier: Meldeverfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeit (admin.ch)
Meldung per Post sind für den Kanton Basel-Stadt zu richten an das Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Basel-Stadt, Utengasse 36, 4005 Basel, Fax 061 267 99 35.