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Personenfreizügigkeit EU – CH

Medienmitteilung

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt

Neues Meldeverfahren

Seit dem 1. Juni 2004 benötigen Staatsangehörige der 15 alten EU- / EFTA-Staaten für die Arbeitsaufnahme bei einem Arbeitgeber mit Sitz in der Schweiz keine Arbeitsbewilligungen mehr, sondern nur noch eine Aufenthalts- oder eine Grenzgängerbewilligung. Diese sind zu beantragen bei den Einwohnerdiensten Basel-Stadt, Spiegelgasse 6, Postfach, 4001 Basel, Telefon 061/ 267 71 71.

Für kurzfristige Erwerbstätigkeiten, d.h. Arbeitseinsätze bis zu 90 Tagen braucht es weder eine Grenzgänger- noch eine Aufenthaltsbewilligung. Diese Arbeitseinsätze müssen jedoch zwingend gemeldet werden. Die Meldungen können Online oder per Post erfolgen.

Die nötigen Formulare und Informationen finden Sie hier: Meldeverfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeit (admin.ch

Meldung per Post sind für den Kanton Basel-Stadt zu richten an das Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Basel-Stadt, Utengasse 36, 4005 Basel, Fax 061 267 99 35.

Weitere Auskünfte

Antonina Stoll Tel. 061 267 88 36 Amt für Wirtschaft und Arbeit Abteilungsleiterin Einigungsamt

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt