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Abstimmung vom 27.2.2005: Basel-Stadt braucht dringend gesetzliche Grundlagen für den öffentlichen Verkehr

Medienmitteilung

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt

Der 27. Februar 2005 wird ein entscheidendes Datum für die Zukunft des öffentlichen Verkehrs in Basel-Stadt sein. Das Volk stimmt an diesem Tag über das neue Gesetz über den öffentlichen Verkehr (ÖVG) und über die Revision des BVB-Organisationsgesetzes (BVB-OG) ab. Die beiden Gesetze regeln die stufengerechte Aufgabenteilung zwischen Politik und Transportunternehmungen. Die BVB soll ein selbständiger Staatsbetrieb werden.\\ Im Rahmen einer Medienkonferenz informierte Regierungsrat Dr. Ralph Lewin über die schwierige Materie der beiden Gesetze und nahm zu gewissen Befürchtungen und irreführenden Behauptungen Stellung.

Basel-Stadt braucht für die Zukunft eine gute gesetzliche Regelung des öffentlichen Verkehrs (ÖV). Das neue ÖV-Gesetz schafft erstmals einen rechtlichen Rahmen für die Förderung und Finanzierung des ÖV. Bisher ist nur die Organisation der BVB gesetzlich geregelt. Das ÖVG schafft zudem die gesetzliche Grundlage für den freien und selbständigen Zugang behinderter und betagter Menschen zum öffentlichen Verkehr. Das ÖVG erfüllt damit die Forderungen der 1998 eingereichten Behinderteninitiative.

ÖV-Gesetz: Besserer Einfluss der Politik auf Leistungen im öffentlichen Verkehr
Klar geregelt werden die Kompetenzen zwischen Grossem Rat, Regierungsrat und BVB: Der Grosse Rat genehmigt das öV-Programm, mit dem der Regierungsrat das gewünschte und zu finanzierende Angebot und die nächsten Ausbauschritte definiert. Der Regierungsrat bestellt anschliessend die entsprechenden Leistungen bei den Transportunternehmen, welche diese kundenorientiert und wirtschaftlich erbringen. Der Ortsverkehr (städtische Tram- und Buslinien) bleibt wie bis anhin ausschliesslich Sache der BVB.

BVB: Verbesserter Service Public dank eigener Rechtspersönlichkeit
Mit dem revidierten BVB-Organisationsgesetz (BVB-OG) wird die BVB von einer Dienststelle der kantonalen Verwaltung zu einem selbständigen Staatsbetrieb, als öffentlich-rechtliche Anstalt im alleinigen Eigentum des Kantons. Sie erhält schlankere Führungsstrukturen und endlich eine eigene Rechtspersönlichkeit, wie praktisch alle Transportunternehmungen der Schweiz (z.B. BLT und SBB). Statt wie bisher ein Defizit im Nachhinein zu decken, wird der Kanton in Zukunft im voraus mit der BVB vereinbaren, welche Leistungen er zu welchem Preis bestellt. Bei guter Erfüllung des Auftrages kann die BVB einen kleinen Gewinn erwirtschaften und diesen in den Betrieb re-investieren. Dieses Modell schafft Anreize zur Verbesserung des Service Public; es wird im Kanton Baselland schon seit den Achtzigerjahren erfolgreich angewendet.

BVB-Personal: Arbeitsbedingungen unverändert
Die Arbeitsbedingungen für das BVB-Personal bleiben unverändert. Auch in Zukunft gelten bei der BVB die arbeitsrechtlichen Bedingungen des Basler Staatspersonals, inklusive der Versicherung bei der staatlichen Pensionskasse. Nur im Einvernehmen mit den Personalverbänden kann, aber muss nicht, ein Gesamtarbeitsvertrag abgeschlossen werden.

Regierungsrat Lewin bedauerte an der heutigen Pressekonferenz die Verunsicherung, welche die Gegnerschaft der beiden Vorlagen im Vorfeld der Abstimmung bei den Stimmberechtigten und beim Personal auslöst. Wenn von "Privatisierung" und "englischen Verhältnissen" gesprochen werde, zeuge dies davon, dass die Gesetzestexte nicht richtig gelesen und verstanden worden seien. Die Ängste, die gegenüber den beiden Vorlagen geschürt werde, sind unbegründet:

-Der Kanton bleibt ausschliesslicher Eigentümer der BVB
-Für das BVB-Personal gelten weiterhin die arbeitsrechtlichen Bedingungen des Staatspersonals
-Die Rolle der BVB als wichtigste Transportunternehmung in Basel-Stadt wird ausdrücklich bestätigt

Grosser Rat und Regierungsrat empfehlen den Stimmberechtigten, die beiden Gesetze anzunehmen.

Weitere Auskünfte

Regierungsrat Dr. Ralph Lewin Wirtschafts- und Sozialdepartement Basel-Stadt Tel. 061 267 85 40

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt