Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Asbest: Vorsicht statt Panik

Medienmitteilung

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt

Gebäude mit asbesthaltigem Material sind in Listen aufgeführt welche von der kantonalen "Koordinationsstelle Asbest" laufend ergänzt werden. Die Eigentümer und Eigentümerinnen von belasteten Gebäuden werden über den allfälligen Sanierungsbedarf informiert. Bisher wurden im Kanton Basel-Stadt 142 Objekte total saniert.

Obwohl seit dem 1. März 1990 in der Schweiz ein Asbestverbot (Herstellung und Einfuhr) in Kraft ist, gibt es immer noch zahlreiche Gebäude, welche asbesthaltige Bestandteile aufweisen. Früher wurden asbesthaltige Produkte eingesetzt als Platten, Matten oder Formmassen für den Brandschutz und die Wärmeisolation, als Brems- und Kupplungsbeläge im Fahrzeugbau sowie als Dichtungen bei hohen thermischen oder chemischen Beanspruchungen. Da Asbest wie keine andere Faser für viele technische Produkte optimale Eigenschaften besitzt, galt es jahrzehntelang als Material der tausend Möglichkeiten.

Das Vorhandensein von asbesthaltigen Materialien allein bedeutet aber noch keine Gefährdung von Personen, welche sich in den Gebäuden aufhalten. Solange keine mechanische Beschädigung der Oberfläche vorliegt (Alterung, mechanische Bearbeitung oder zufälliger Abrieb), besteht keine Gefahr für die Gesundheit. Die Faserfreisetzung und somit die Gefährdung ist grundsätzlich bei Spritzasbest höher als bei anderen Asbestanwendungen. Deshalb liess das BUWAL (Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft) 1985 eine Liste der spritzasbesthaltigen Objekte erstellen und übergab diese den Kantonen für die Weiterbearbeitung. Die Liste umfasst alle Objekte, in denen Asbest von schweizerischen Anbietern verarbeitet wurden. Ausländische Anbieter, welche in viel geringerem Ausmass geliefert haben, sind darauf nicht enthalten. Ebenfalls nicht in der Liste enthalten sind asbesthaltige Bodenbeläge, Leichtbauplatten und Bodenisolationen oder Asbestzementprodukte. Erhält das Arbeitsinspektorat Kenntnis von neu entdeckten Asbestanwendungen, ergänzt es als kantonale "Koordinationsstelle Asbest" die Liste.

Eigentümerinnen und Eigentümer von Liegenschaften werden über die registrierten Asbestanwendungen informiert. Sie sind verpflichtet, die Dringlichkeit einer Sanierung zu ermitteln und der Koordinationsstelle ein Sanierungskonzept vorzulegen. Falls keine Sofortsanierung erforderlich ist, werden von den Eigentümerinnen und Eigentümern andere Massnahmen gefordert. Die Sanierung kennt drei Dringlichkeitsstufen: Die Asbestanwendungen der Dringlichkeitsstufe I müssen sofort saniert werden. Für die Asbestanwendungen der Dringlichkeitsstufe II werden periodisch alle zwei Jahre Kontrollen veranlasst und die Sanierung muss mittelfristig erfolgen. Für die Asbestanwendungen der Dringlichkeitsstufe III werden periodisch alle fünf Jahre Kontrollen veranlasst und sie müssen langfristig saniert werden.

Bis jetzt wurden im Kanton Basel-Stadt 142 Objekte total saniert. Bei 22 teilweise sanierten Objekten wurden periodisch Kontrollen durchgeführt. In den 70 noch nicht sanierten Objekten wurden die Eigentümerinnen und Eigentümer aufgefordert, Sanierungskonzepte vorzulegen, respektive die Dringlichkeit einer Sanierung zu ermitteln.

Auf nationaler Ebene ist das Forum Asbest Schweiz (FACH) für die Koordination von Massnahmen im Bereich Asbest zuständig. Dem FACH gehören das Bundesamt für Gesundheit, das Bundesamt für Umwelt, Wald, und Landschaft, die SUVA, das Staatssekretariat für Wirtschaft, die Vertretungen der kantonalen Arbeitsinspektorate und Laboratorien an. Am 3. November 2005 organisiert das FACH ein Medienseminar zum Thema Asbest auf nationaler Ebene. Ebenfalls erarbeitet das FACH zurzeit einen thematischen Internetauftritt. Gleichzeitig läuft die Revision der EKAS-Richtlinie 6503 "Spritzasbest und andere schwachgebundene asbesthaltige Materialien (SGA-Asbest)". Die Richtlinie wird dem Stand der Technik angepasst und ihre Geltung auf die anderen Asbestanwendungen (nicht nur Spritzasbest) erweitert. Basel-Stadt ist in beiden Gremien aktiv mitbeteiligt.

Hinweise

Für das Thema Asbest sind in Basel-Stadt zuständig: Das Amt für Wirtschaft und Arbeit (Arbeitsinspektorat), welches gleichzeitig die Koordinationsstelle Asbest ist, das Bauinspektorat, das Kantonale Laboratorium (Fachstelle für Raumluft) sowie das Amt für Umwelt und Energie (Abteilung Abfälle). Eine Beschreibung der Aufgaben der einzelnen Behörden sind in zwei Merkblättern enthalten und unter der folgenden Internetadresse abrufbar: www.awa.adminbs.ch/ai-asbestsanierung.htm

Weitere Auskünfte

Vesna Šormaz Telefon +41 (0)61 267 88 31 Arbeitsinspektorin Amt für Wirtschaft und Arbeit

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt