Baustellenkontrolle in der Basler Innenstadt
MedienmitteilungDepartement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt
Eine Inspektion des Amtes für Wirtschaft und Arbeit führte am 23. und 24. Februar 2005 Kontrollen auf einer Baustelle in der Basler Innenstadt durch nachdem sie einen Hinweis der Grenzwache erhalten hatte. Es wurden Verstösse gegen die Meldevorschriften des Entsendegesetzes sowie gegen die nach Arbeitsgesetz zulässigen Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten festgestellt. Gegen die Firma wird ein Verfahren eingeleitet werden.
Nachdem von einem Basler Grenzwachposten der Hinweis eingegangen war, dass auf einer Baustelle in der Basler Innenstadt möglicherweise eine deutsche Firma ohne Bewilligung bzw. Meldung arbeite, wurde die Baustelle unverzüglich am 23. Februar 2005 von einer Inspektorin sowie zwei Inspektoren des Amtes für Wirtschaft und Arbeit kontrolliert. Es wurde festgestellt, dass der Einsatz von zwei entsandten Mitarbeitern nicht gemeldet worden war. Der Verdacht auf Verstösse gegen das Arbeitsgesetz wurde durch eine weitere Kontrolle am Folgetag erhärtet. Die gemäss Arbeitsgesetz zulässigen Höchstarbeitszeiten sowie die Ruhezeiten waren nicht eingehalten worden. Der Beachtung der arbeitsgesetzlichen Vorschriften wurde Nachachtung verschafft. Ferner wird gegen die Firma ein Verfahren wegen Verstösse gegen das Entsendegesetz eingeleitet.