Geänderte Unterstützungsrichtlinien für die kantonale Sozialhilfe ab 1. April 2005
MedienmitteilungDepartement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt
Die Unterstützungsrichtlinien für die kantonale Sozialhilfe werden in Anlehnung an die Richtlinienrevision der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe SKOS auf den 1. April 2005 geändert. Die wichtigsten Änderungen betreffen den Ausbau von Integrationszulagen sowie die Senkung der Ansätze für den Grundbedarf. Die Unterstützungsrichtlinien von Basel-Stadt werden damit noch stärker in die Richtung des im Stadtkanton bereits erprobten Anreizmodells modifiziert.
Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe SKOS hat im Verlauf des vergangenen Jahres ihre Richtlinien revidiert. Die Revision verstärkt Anreize zur Erwerbstätigkeit sowie zur beruflichen und sozialen Integration. Gleichzeitig wird der Missbrauchsbekämpfung eine verstärkte Rolle eingeräumt. Die SKOS senkt ausserdem die Ansätze für den Grundbedarf, die aber weiterhin die Existenz bedürftiger Personen sichern. Das Sozialhilfegesetz von Basel-Stadt sieht vor, dass sich die kantonalen Richtlinien an den nationalen SKOS-Vorgaben orientieren. Die Richtlinien-Empfehlungen der SKOS werden somit auch nach deren Revision im Wesentlichen von unserem Kanton übernommen. Das Wirtschafts- und Sozialdepartement Basel-Stadt verbindet mit der Richtlinienrevision der SKOS gleichzeitig die Hoffnung, dass auf gesamtschweizerischer Ebene eine einheitliche Praxis der kantonalen und kommunalen Sozialhilfebehörden auch in den kommenden Jahren gesichert bleibt.
Der Anpassungsbedarf für den Stadtkanton präsentiert sich vergleichsweise gering, weil Basel-Stadt bereits seit dem Jahre 2002 mit einem Anreizpilotmodell operiert. So bleiben die Einkommensfreibeträge auf Erwerbseinkommen mit einem Maximum von 600 Franken pro Person unverändert bestehen. Neu wird im Einklang mit den SKOS-Vorgaben mit einer Integrationszulage von 100 Franken pro Person den Aktivitäten im Bereich der beruflichen und sozialen Integration eine grössere Bedeutung eingeräumt. Die Sozialhilfe will in Zukunft ihre Klientinnen und Klienten verstärkt zur Eigeninitiative hinführen und sie dabei beratend begleiten. Ein Grossteil der Alleinerziehenden wird eine Integrationszulage von 200 Franken erhalten. Gesundheitlich stark angeschlagene Sozialhilfebeziehende haben Anrecht auf eine Zulage von 100 Franken im Monat.
Basel-Stadt wird den Grundbedarf 1 in Übereinstimmung zur SKOS-Vorgabe um 6,8 Prozent kürzen. Ein Einpersonenhaushalt erhält neben den Beiträgen zur Krankenkassenprämie und zu den Mietkosten und neben allfälligen situationsbedingten Leistungen neu einen Betrag von 960 Franken statt wie bisher 1'030 Franken pro Monat. Diese Beträge orientieren sich am Konsumverhalten der einkommensschwächsten zehn Prozent der Schweizer Haushaltungen. Wie die SKOS streicht auch Basel den Grundbedarf 2, den aber im Rahmen des bereits geltenden Anreizmodells nur noch eine Minderheit der Sozialhilfebeziehenden von Basel-Stadt erhalten hat. Die Integrationszulagen sollen gemäss SKOS als aktivierende Komponente diese Streichung ausgleichen.
Die Umsetzung der SKOS-Vorgaben leistet einen Beitrag zur Dämpfung der in den vergangenen Jahren massiv gestiegenen Kosten im Bereich der Sozialhilfe.
Die Richtlinien für die Unterstützungsleistungen der Sozialhilfe im Kanton Basel-Stadt (URL) werden vom Wirtschafts- und Sozialdepartement erlassen. Sie werden regelmässig den neuen Entwicklungen angepasst und finden Anwendung in der Sozialhilfe der Stadt Basel sowie in den Fürsorgebehörden der Landgemeinden Riehen und Bettingen.
Die angepassten Richtlinien für die Unterstützungsleistungen der Sozialhilfe im Kanton gelten ab 1. April 2005.