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Übergangslösung für den Verkauf bis Ende September 2005

Medienmitteilung

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt

Gestützt auf § 6 des neuen Gesetzes über öffentliche Ruhetage und Ladenöffnung (RLG) erteilt das Wirtschafts- und Sozialdepartement Verkaufsgeschäften die bisher am Abendverkauf teilgenommen haben die Bewilligung diesen bis Ende September 2005 weiterzuführen.

Seit Sonntag, 14. August 2005, gilt im Kanton Basel-Stadt das neue Ruhetags- und Ladenschlussgesetz. Damit können Detailhandelsgeschäfte von Montag bis Mittwoch, sowie am Freitag bis 20 Uhr (bisher 18.30 resp. 19.00) geöffnet halten, am Donnerstag bis 20 Uhr (bisher 21 Uhr) und am Samstag bis 18 Uhr (bisher 17 Uhr). Die neuen Ladenöffnungszeiten sind bereits publiziert worden, jedoch realisierten nicht alle Verantwortlichen im Detailhandel, dass damit der Abendverkauf bereits in dieser Woche nicht mehr durchgeführt werden dürfte.

Auf Antrag des Vereins Detailhandel bewilligt das Wirtschafts- und Sozialdepartement die Beibehaltung der bisher geltenden Öfffnungszeiten bis Ende September 2005. Dies ermöglicht den Betrieben, die bisher am Abendverkauf teilgenommen haben, diesen beizubehalten, wenn sie bis Ende September auch an den übrigen Tagen die bisherigen Öffnungszeiten weiterführen. Damit können die betrieblichen Anpassungen sowie die Planung der Arbeitseinsätze der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geordnet vorgenommen und die Kundschaft über die neuen Öffnungszeiten informiert werden.

Weitere Auskünfte

Marie-Thérèse Kuhn Vorsitzende der Geschäftsleitung Telefon +41 (0)61 267 87 78

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt