Die Personenfreizügigkeit funktioniert
MedienmitteilungDepartement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt
Die Einführung der Personenfreizügigkeit hat im Kanton Basel-Stadt zu keinem Lohndumping geführt. Das ist das Fazit der tripartiten Kommission Arbeitsbedingungen des Kantons Basel-Stadt aus den bisher von ihr durchgeführten Lohnerhebungen.
Bei den bis jetzt von der tripartiten Kommission rbeitsbedingungen durchgeführten Kontrollen im kaufmännischen Bereich und in der Hauswirtschaft konnten keine Missbräuche festgestellt werden. Auch die im Jahr 2006 erhobenen Löhne bei den im Kanton Basel-Stadt domizilierten Call-Centren waren orts- und branchenüblich. In den Monaten April und Mai 2006 wurde ferner systematisch überprüft, ob selbständig Erwerbstätige über die erforderlichen Bescheinigungen verfügen und ob sie auch tatsächlich als Selbständige tätig waren. Die Erhebungen ergaben bis jetzt keine Missbräuche.
Die Kontrollergebnisse lassen den Schluss zu, dass die Einführung der Personenfreizügigkeit für die Region erfolgreich und ohne Schaden für den Arbeitsmarkt war. Dass in einzelnen Fällen – vor allem im Bereich der Branchen mit allgemein verbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen – Arbeitnehmende unter Tarif bezahlt worden sind oder zu lange Arbeitszeiten leisten müssen, deutet noch nicht auf eine zunehmende Störung des Arbeitsmarktes hin. Verletzungen der Gesamtarbeitsverträge und des Arbeitsgesetzes wurden bereits vor Einführung der Personenfreizügigkeit nicht toleriert. Erst die flankierenden Massnahmen erlauben jedoch, gegen sie anzugehen und die entsprechenden Sanktionen auszusprechen.
Für den wirkungsvollen Vollzug dieser Massnahmen wurde zwischen dem Bund und dem Kanton eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen. Diese sieht vermehrte Lohnerhebungen sowohl bei ausländischen als auch Schweizer Firmen vor. Ziel dieser Stichproben ist zu klären, ob sich die Liberalisierung des Personenverkehrs auf das Lohngefüge auswirkt. Um die Zielsetzungen der Leistungsvereinbarung erfüllen zu können, wird das Team der Kontrolleure im Amt für Wirtschaft und Arbeit auf 1. August 2006 um einen Mitarbeiter erhöht.
Hinweise
Tripartite Kommission Arbeitsbedingungen
Die tripartite Kommission wurde vom Regierungsrat anfangs 2004 eingesetzt. Sie besteht aus neun Mitgliedern, je drei Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber- und Arbeit-nehmerverbände sowie des Kantons. Hauptaufgabe der tripartiten Kommission ist die Beobachtung des Arbeitsmarktes. Dabei geht es darum, wirtschaftliche Kennzahlen zu bestimmen und diese regelmässig auszuwerten. Sie können aufzeigen, ob sich das Lohngefüge in Branchen respektive Betrieben auffällig verändert, welche die Personenfreizügigkeit nutzen und vermehrt EU-Staatsangehörige beschäftigen. Die vom Statistischen Amt für die tripartite Kommission aufbereiteten Zahlen sind auch für die Öffentlichkeit zugänglich und können unter folgender Adresse eingesehen werden: www.statistik-bs.ch/kennzahlen/tpk
Vermutet die tripartite Kommission Missbräuche, kann sie vertiefte Kontrollen und Erhebungen anordnen. Kontrollen durch die tripartite Kommission müssen von beiden Sozialpartnern mitgetragen werden. Damit ist sicher gestellt, dass die Interessen beider Gruppen beachtet werden. Das kann zwar den Prozess erschweren, weil jeder Antrag gut begründet sein muss, es bürgt aber auch für eine stabilere Qualität der Entscheide, die damit nachhaltiger wirken.