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Einigung zwischen René Hardmeier und dem Kanton Basel-Stadt

Medienmitteilung

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt

Der Kanton Basel-Stadt und René Hardmeier früherer Direktor der Rheinschifffahrtsdirektion haben die seit mehreren Jahren laufenden juristischen Auseinandersetzungen mit einem aussergerichtlichen Vergleich beendet.

Im Zusammenhang mit dem ab Herbst 2004 belasteten Verhältnis hatte der frühere Hafendirektor René Hardmeier gegen den Kanton verschiedene Verfahren eingeleitet. Im Juli 2008 hatte das Bundesgericht die per Ende November 2005 ausgesprochene Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Kanton geschützt. Trotzdem liefen die Verhandlungen zwischen den Parteien weiter. Mit dem nun abgeschlossenen Vergleich werden sämtliche noch hängigen Verfahren beendet.

Der Vergleich sieht im Wesentlichen vor, dass der Kanton Basel-Stadt René Hardmeier unter Einschluss der bereits im Jahr 2005 festgesetzten Abfindung einen Betrag von rund CHF 250'000 bezahlt. Im Gegenzug verpflichtet sich René Hardmeier, auf sämtliche weiteren Forderungen gegen den Kanton Basel-Stadt zu verzichten.

Mit diesem Schritt anerkennt der Kanton einerseits die Verdienste des früheren Hafendirektors. Andererseits trägt er auch dem Umstand Rechnung, dass René Hardmeier durch die teilweise unsorgfältige Arbeit der grossrätlichen Geschäftsprüfungskommission im Zusammenhang mit der Untersuchung von Vorgängen bei der Rheinschifffahrtsdirektion und der Basler Personenschifffahrts-Gesellschaft und der damit verbundenen Medienberichterstattung erheblich zu leiden hatte.

Die einvernehmliche Beilegung des Konflikts erlaubt beiden Parteien, ihre Ressourcen künftig wieder zukunftsgerichtet einzusetzen. In diesem Sinn versteht der Kanton das Zustandekommen des aussgerichtlichen Vergleichs auch als einen Beitrag für einen persönlichen und beruflichen Neustart von René Hardmeier.

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt