Empfehlung zum Verzehr von PCB-belasteten Fischen aus dem Rhein und seinen Nebenflüssen
MedienmitteilungDepartement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt
Das Amt für Umwelt und Energie und das Kantonale Laboratorium haben in enger Zusammenarbeit mit dem Veterinär- Jagd- und Fischereiwesen des Kantons Basel-Landschaft die Fische in Rhein Wiese und Birs auf Polychlorierte Biphenyle (PCB) untersucht. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen liegen nun vor. Da sie nach den Empfehlungen der verantwortlichen Bundesämter kritisch sind erlassen die drei Ämter in gegenseitiger Absprache Empfehlungen für die Weitergabe und den Verzehr gewisser Fischarten.
Aufgrund der Empfehlungen der Bundesämter für Umwelt (BAFU) und Gesundheit (BAG) hat das Amt für Umwelt und Energie Basel-Stadt in Absprache mit dem für die Lebensmittelsicherheit zuständigen Kantonalen Laboratorium beschlossen, die Belastung der Fische im Rhein und seinen Nebenflüssen mit Polychlorierten Biphenyle (PCB) zu erheben. Dazu wurden verschiedene Fischarten mit unterschiedlichem Fettgehalt (Rotauge, Barbe, Aal) und unterschiedlicher Grösse (Alter) analysiert. Im Rhein erfolgten die Untersuchungen zudem in enger Zusammenarbeit mit den basel-landschaftlichen Behörden. Letztere haben im Unterlauf der Birs zusätzlich noch Bachforellen untersucht.
Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass die PCB-Belastungen in Fischen massgeblich vom Fettgehalt und der Grösse eines Fisches abhängen. So weisen insbesondere Aale und Barben mit einer Körpergrösse von über 50 cm erhöhte Schadstoffwerte auf. Die Empfehlungen des BAFU/BAG verlangen, dass die Kantone Verzehrsempfehlungen für bestimmte Fischarten veröffentlichen, wenn der Toleranzwert von 8 Pikogramm pro Gramm Frischgewicht überschritten wird. Ist die Belastung mit PCB höher als 25 Pikogramm, empfehlen die Bundesstellen den zuständigen Behörden gestützt auf kantonale Bestimmungen, Fangverbote zu erlassen. Die Messwerte bei den untersuchten Fischen liegen in diesen Grössenordnungen. Für ein Fang- bzw. Entnahmeverbot fehlen im Kanton Basel-Stadt allerdings die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen, weshalb die Fachstellen lediglich Empfehlungen für Behändigung und Verzehr abgeben.
So sollen im Kanton Basel-Stadt Aale und Barben über 50 cm aus dem Rhein, der Wiese und der Birs nicht verzehrt werden. Bei Fischen aus dem Rhein im Bereich der Stadt Basel gilt für Barben bis 50 cm und Rotaugen jeglicher Grösse ein Abgabeverbot an Dritte, ebenso für Barben aus der Wiese. Gemäss den Empfehlungen des BAFU/BAG gilt für diese Fische: Verzehr auf eigene Verantwortung. Bachforellen aus der Birs innerhalb des Kantons Basel-Stadt können bis 50 cm auf eigene Verantwortung verzehrt werden. Ab 50 cm empfiehlt die Fischereiaufsicht, von einem Verzehr abzusehen.
Aktive Fischer werden bei der Erneuerung ihrer Fischerkarten mit einem genauen Merkblatt über die Situation informiert. Der Kanton Basel-Landschaft wird die Medien in einer separaten Mitteilung informieren.