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Schwarzarbeitskontrolle in Basel

Medienmitteilung

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt

Auf einer Grossbaustelle an der Güterstrasse in Basel wurde am Mittwoch eine Schwarzarbeitskontrolle durchgeführt. Es musste ein Arbeitnehmer wegen Schwarzarbeit von der Baustelle verwiesen werden. Bei einem Arbeitgeber und drei weiteren Arbeitnehmern wurden Verstösse gegen das Sozialversicherungsgesetz festgestellt.

Am 28. Oktober führten Inspektoren des Amtes für Wirtschaft und Arbeit und der Abteilung Bevölkerungsdienste & Migration, zusammen mit dem Fahndungsdienst der Kantonspolizei Basel-Stadt auf einer Grossbaustelle an der Güterstrasse in Basel eine Personenkontrolle durch. Insgesamt wurden 45 Arbeitnehmer kontrolliert, welche für acht unterschiedliche Bauunternehmungen tätig sind. Bei einer Schweizer Unternehmung, die im Unterakkord mit Armierungsarbeiten beschäftigt ist, wurden gleich mehrere Verstösse gegen das Schwarzarbeitsgesetz festgestellt. Die Gesellschaft beschäftigte einen Staatsangehörigen aus Bulgarien, der keine gültige Arbeitsbewilligung vorweisen konnte. Nachdem ihm die Reisedokumente abgenommen worden waren, wurde er von der Baustelle verwiesen. Ferner hatte die Firma zwei Arbeitnehmer nicht gegen Unfall versichert. Diese sind zudem in einem anderen Kanton als arbeitslos gemeldet und beziehen dort Arbeitslosentaggelder. Ein weiterer Arbeitnehmer erhält eine volle Invalidenrente und hätte auf dem Bau nicht arbeiten dürfen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden sich wegen Schwarzarbeit und wegen Missbrauchs von Sozialversicherungseinrichtungen zu verantworten haben.

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt