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Mehr ambulante Betreuungsangebote für behinderte Erwachsene

Medienmitteilung

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt

Die Regierungsräte der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt haben die Bedarfsplanung 2011 bis 2013 für die Leistungen der Behindertenhilfe partnerschaftlich beschlossen. Die beiden Basel wollen das Betreuungsangebot für Erwachsene mit einer Behinderung dem Bedarf entsprechend ausbauen. Realisiert werden sollen vor allem zusätzliche teilstationäre und ambulante Hilfen in der Form von Tages- und Entlastungsplätzen sowie Wohnbegleitungsangeboten.

Seit Inkrafttreten der Neugestaltung des Finanzausgleich und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) am 1. Januar 2008 liegen Planung und Finanzierung von Betreuungsangeboten für Erwachsene mit einer Behinderung in der alleinigen Zuständigkeit der Kantone. Das Bundesrecht verpflichtet sie zu gewährleisten, dass behinderten Menschen ein bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsleistungen zur Verfügung steht.

Die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt planen die Angebote der Behindertenhilfe gemeinsam. Als zentrales Steuerungsinstrument fungiert dabei die bikantonale Bedarfsplanung. Für eine jeweils dreijährige Planungsperiode formuliert sie die bezüglich des Bedarfs der behinderten Erwachsenen notwendigen Entwicklungen der Behinderteneinrichtungen mit Standort in den beiden Kantonen. Sie nennt die angestrebten qualitativen Entwicklungen, macht Umsetzungsvorschläge zur Anpassung des Betreuungsangebots und definiert den Kostenrahmen für die Entwicklung der Leistungen.

Das Angebot der Behindertenhilfe beider Basel stösst derzeit in fast allen Leistungsbereichen an seine Kapazitätsgrenzen. Einerseits nimmt die Zahl der Erwachsenen mit einer Behinderung u. a. aufgrund spezifischer Erkrankungen und verlängerter Lebenserwartung weiter zu, andererseits findet die Ausgliederung aus Heimen von Menschen mit unterdurchschnittlichem Begleitbedarf in ambulante Unterstützungsangebote bisher nur in geringem Ausmass statt. Die Bedarfsplanung beider Basel verfolgt jedoch das Ziel, Menschen mit einer Behinderung Zugang zu einem ausreichenden und ihren Bedürfnissen angepassten Betreuungsangebot zu sichern. Dabei sollen die Leistungen der Behindertenhilfe die Lebensqualität der Betroffenen verbessern, ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben fördern und ihren Wunsch nach Selbständigkeit und Selbstverantwortung bestmöglich unterstützen.

Im Sinne dieser Leitsätze sehen die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft von einem Ausbau der stationären Betreuungsangebote in der kommenden Planungsperiode 2011 bis 2013 weitgehend ab. Die Erweiterung des Leistungsangebots der Behindertenhilfe beider Basel soll wo immer möglich nicht in Form zusätzlicher Wohnheimplätze umgesetzt, sondern im Bereich der integrierten und ambulanten Unterstützung realisiert werden. Vorgesehen sind u. a. die Erweiterung von Wohnbegleitungsangeboten und der Ausbau des Angebots an Tages- und Entlastungsplätzen in der Region. Was die Begleitung von Erwachsenen mit einer Behinderung im Arbeitsprozess angeht, so sollen in Ergänzung des bestehenden Angebots an geschützten Arbeitsplätzen vermehrt integrierte und wirtschaftsnähere Arbeitsplätze im Dienstleistungssektor geschaffen werden. Die vorgesehene Angebotsentwicklung erweitert die Wahlmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung, fördert gleichzeitig aber einen möglichst bedarfsgerechten Einsatz der vorhandenen Leistungen und zielt somit längerfristig auf eine Kostenstabilisierung in der Behindertenhilfe.

Weitere Auskünfte

Franziska Gengenbach, Telefon +41 (0)61 552 17 97 Fachstelle für Sonderschulung, Jugend- und Behindertenhilfe Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Michael Martig, Telefon +41 (0)61 267 84 78 Amélie Pilgram-Weber, Telefon +41 (0)61 267 68 08 Amt für Sozialbeiträge, Abteilung Behindertenhilfe Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt