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Stabilisierungsmassnahmen des Bundes im Bereich des Arbeitsmarkts (3. Stufe)

Medienmitteilung

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt

Die vom Bund beschlossene dritte Stufe konjunktureller Stabilisierungsmassnahmen trat am 1. Januar 2010 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2011. Die vorwiegend arbeitsmarktlichen Massnahmen sollen Arbeitslosigkeit verhindern oder senken und einen erneuten Aufschwung stärken.

Für 2010 wird im Jahresdurchschnitt eine nationale Arbeitslosenquote von 4,9 Prozent erwartet. Angesichts dieser düsteren Aussichten hat der Bundesrat das Instrumentarium der Arbeitslosenversicherung mit gezielten, zeitlich befristeten Massnahmen für besonders betroffene Zielgruppen ergänzt. Die Koordination und Vermittlung der Finanzhilfen für die Weiterbildung stellenloser Lehrabgängerinnen und -abgänger übernimmt die Stiftung Speranza in Aarau. Für den Vollzug der anderen Massnahmen zeichnet sich das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) verantwortlich. Die einzelnen Massnahmen im Überblick:

Finanzhilfen für die Weiterbildung stellenloser Lehrabgänger/-innen Stellenlose Lehrabgängerinnen und -abgänger erhalten die Möglichkeit sich weiterzubilden. Die finanzielle Beteiligung des Bundes beträgt 50 Prozent der Weiterbildungskosten, höchstens aber CHF 5'000 pro Person. Anmeldungen für Beratungsgespräche sind ab 1. März 2010 auf der Webseite (www.stiftungsperanza.ch) möglich.

Finanzhilfen zur Förderung des Einstiegs in den Arbeitsmarkt Arbeitgebern, die jüngere Stellensuchende mit mangelnder Berufserfahrung unbefristet einstellen, können während sechs Monaten Lohnbeiträge gewährt werden. Die Beiträge verhelfen Stellensuchenden, die von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht sind, zu einem Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt. (Kontakt: Yves Simon, Co-Leiter RAV Utengasse, yves.simon@bs.ch, 061 267 88 51)

Finanzhilfen für befristete Anstellungen Kantone und Gemeinden, aber auch Unternehmen oder Organisationen, an denen erstere mehrheitlich beteiligt sind, können Finanzhilfen für die Einstellung von arbeitslosen Personen beantragen. Diese Massnahme tritt jedoch erst in Kraft, wenn die nationale Arbeitslosenquote 5 Prozent erreicht und der Bundesrat die Umsetzung beschlossen hat. (Kontakt: Michele Alvaro, Kantonale Amtsstelle für Arbeitslosenversicherung, michele.alvaro@bs.ch, 061 267 50 83)

Finanzhilfen für Weiterbildung während der Kurzarbeit Für die Weiterbildung von Mitarbeitenden in Kurzarbeit und betriebliche Standort-bestimmungen können Unternehmen bei der kantonalen Arbeitsmarktbehörde Finanzhilfe beantragen. (Kontakt: Béatrice Butticker, Kantonale Amtsstelle für Arbeitslosenversicherung, beatrice.butticker@bs.ch, 061 267 51 17)

Einsätze in Forschung und Lehre während der Kurzarbeit Hochqualifizierte Arbeitnehmende können während der Kurzarbeit an Hochschulen forschen oder lehren. Die Mitarbeitenden erhalten während dieser Zeit weiterhin ihre Kurzarbeits-entschädigung. (Kontakt: Béatrice Butticker, Kantonale Amtsstelle für Arbeitslosenversicherung, beatrice.butticker@bs.ch, 061 267 51 17)

Weitere Auskünfte

Hansjürg DolderTelefon +41 (0)61 267 87 50 Leiter Amt für Wirtschaft und Arbeit AWA

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt