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Änderung bei der Vormundschaftsbehörde

Medienmitteilung

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt

Auf Ende März wird Erika Arnold, Leiterin der Vormundschaftsbehörde, in den beruflichen Ruhestand gehen. Im Hinblick auf das künftige Erwachsenenschutzrecht, welches das heutige Vormundschaftsrecht ablöst, wird die Organisation der Vormundschaftsbehörde angepasst. Anstelle einer Behörde werden zwei Dienststellen eingerichtet, von denen die eine für die behördlichen Entscheide zuständig ist und die andere für die Mandatsführung.

Die Vormundschaftsbehörde ist zuständig für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, ihre persönlichen oder finanziellen Angelegenheiten selber zu besorgen, und deren Umfeld sie auch nicht ausreichend unterstützen kann. Im behördlichen Teil werden Massnahmen zur Unterstützung dieser Personen verfügt, im Vollzugsteil werden die Mandate geführt. Erika Arnold leitet die Vormundschaftsbehörde seit 1998. Ihr kommt das Verdienst zu, dass die Vormundschaftsbehörde ihre Aufgabe in einem stets anspruchsvolleren Umfeld mit grosser Qualität und hohem Engagement den betreuten Personen gegenüber wahrnimmt.

Erika Arnold wird auf Ende März den beruflichen Ruhestand antreten. Dieser Schritt steht im Zusammenhang mit der Reduktion ihres Portefeuilles aufgrund der vergangenen Verwaltungsreform und der anstehenden Neuerungen: Mit dem Inkrafttreten des neuen Bundesrechts in zwei Jahren wird das heutige Vormundschaftsrecht durch das künftige Erwachsenenschutzrecht abgelöst. Zur Zeit schliesst Erika Arnold die Arbeiten an den kantonalen Grundlagen ab, die auch in eine öffentliche Vernehmlassung gehen werden.

Die Änderungen auf Bundesebene werden starke Auswirkungen auf die kantonale Organisation haben. Künftig werden die Massnahmen des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts von einer interdisziplinär zusammengesetzten Fachbehörde entschieden. In Vorwegnahme dieser Neuerungen wird mit dem Austritt von Erika Arnold die Leitungsfunktion aufgehoben und die Vormundschaftsbehörde in zwei Dienststellen aufgeteilt: Die Vormundschaftliche Fachbehörde als Vorläuferorganisation der künftigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde und die Amtsvormundschaft als Organisation der beruflichen Mandatsträgerinnen und –träger. Die heutigen Leitungspersonen der Vormundschaftlichen Abteilung und der Amtsvormundschaft werden übergangsweise als Dienststellenleitende eingesetzt. Über die definitive Besetzung wird im Rahmen der Implementierung des neuen Rechts entschieden.

Weitere Auskünfte

Christoph BrutschinTelefon +41 (0)61 267 85 40 Departementsvorsteher Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt

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