Bericht zur Fluglärmbelastung 2010
MedienmitteilungDepartement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt
Die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben den Fluglärmbericht 2010 an die Kantonsparlamente verabschiedet. Die Flugbewegungen nahmen um knapp 3% zu, blieben aber auf niedrigem Niveau. Die Regierungen begrüssen, dass der nächtliche Flugverkehr grossmehrheitlich im weniger stark besiedelten Norden stattfindet. Auch im vergangenen Jahr ist die ILS 33-Vereinbarung vollumfänglich eingehalten worden, leider bei einer hohen Südlandequote von fast 10%. Die Regierungen beobachten die Situation und bestehen auf einer weiterhin strikten Einhaltung der Vereinbarung. Die Regierungen haben im 2010 eine generelle Verkürzung der Betriebszeiten abgelehnt und die vom Flughafen-Verwaltungsrat beschlossenen neuen Lärmschutzmassnahmen unterstützt, welche den Fluglärm in den Randzeiten verringern. Der baselstädtische Grosse Rat hat entsprechende Vorstösse bereits abgeschrieben, im Baselbieter Landrat wird die Debatte noch stattfinden
Im Jahr 2010 fanden 77'152 Starts und Landungen am EuroAirport statt, was eine sehr geringe Anzahl ist: Abgesehen vom Vorjahr waren die Flugbewegungen letztmals 1994 tiefer.
Die Fluglärmimmissionen betreffen weiterhin primär die Gebiete im Norden (53% aller Bewegungen) und den Süden (43% aller Bewegungen) des Flughafens. In der Nacht wird der Verkehr hauptsächlich im Norden abgewickelt (88% aller Bewegungen). Dies verdeutlicht die Bemühungen der Flughafenbehörden, die Bewegungen bei geringem Verkehrsaufkommen über den Norden zu führen. Die Regierungen begrüssen diese Bestrebungen, weil dadurch deutlich weniger Personen von Fluglärm betroffen sind.
Die Nachtflugbewegungen haben leicht überproportional zugenommen. Die Ursachen dafür sind teils ausserordentliche Ereignisse sowie die angestiegene Nachfrage nach Expressfracht-Transporten. Positiv hingegen ist, dass zum vierten Mal in Folge und entgegen dem allgemeinen Trend die Bewegungen in der sensiblen ersten Nachtstunde zwischen 22 und 23 Uhr abgenommen haben.
Ebenfalls ist die Direktstartvereinbarung, welche durchschnittlich acht tägliche Jet-Direktstarts festlegt, mit lediglich vier Jet-Direktstarts klar eingehalten worden.
Die Regierungen haben 2010 eine generelle Verkürzung der Betriebszeiten abgelehnt, weil eine solche unverhältnismässig hohe volkswirtschaftliche Verluste auslösen und zugleich sehr wenig Lärmentlastung bringen würde, wie entsprechende Gutachten ergeben haben. Statt einer Betriebszeitenverkürzung befürworten die Regierungen die vier vom Verwaltungsrat des EuroAirport beschlossenen Lärmschutzmassnahmen. Die Massnahmen berücksichtigen wichtige Schutzbedürfnisse der Bevölkerung und zielen auf Verringerung des Fluglärms in den Randzeiten.
Die Regierungen äussern sich im Fluglärmbericht auch zur Benutzung des ILS 33 im vergangenen Jahr: Einerseits begrüssen sie die einwandfreie Handhabung der Südlandungen gemäss Benutzungsvereinbarung – ein anderes Ergebnis hätten die beiden Regierungen aber auch nicht akzeptiert. Andererseits war die Südlandequote mit knapp 10% unbefriedigend hoch. Sie ist jedoch insbesondere auf ein erhöhtes Aufkommen von Nordwindlagen zurückzuführen. Aufgrund der Prognosen der beiden Zivilluftfahrtbehörden erwarten die Regierungen aber, dass die Südlandequote wieder auf ein Normalmass zurückkehrt.
Die kontinuierlichen Lärmmessungen des EuroAirport halten fest, dass die Immissionen aufgrund der ILS 33-Anflüge trotz Zunahme der Landungen auf tiefem Niveau blieben. Die vom EuroAirport gemessenen Lärmwerte sind deutlich tiefer als die relevanten Planungs- bzw. Immissionsgrenzwerte der Lärmschutz-Verordnung.
Entscheidend ist für die Regierungen, dass die Verkehrssicherheit durch das ILS 33 verbessert wurde, wie die Flugsicherung am EuroAirport bestätigte.
Die Kritik aus der Bevölkerung am ILS 33-Fluglärm ist besonders stark in Wochen mit aussergewöhnlich hohen Benutzungszahlen sowie bei Südanflügen am späten Abend und an Wochenenden oder Feiertagen. Die Regierungen nehmen die Anliegen und diese Kritik ernst. Sie bestehen auf einer lückenlosen und strikten Einhaltung der Benutzungsbedingungen und achten darauf, dass Optimierungen geprüft und bereits bestehende Massnahmen zum Schutz der Anwohnerschaft weiter umgesetzt werden. Zudem erwarten sie, dass die neuen Lärmschutzmassnahmen wirksam sind und die Immissionen in den Randstunden im Verhältnis zur Bewegungszahl in absehbarer Frist rückläufig sein werden.