Erlass eines Feuerentfachungsverbot im Wald und in Waldesnähe
MedienmitteilungDepartement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt
Das Amt für Wald beider Basel erlässt per sofort im Kanton Basel-Stadt aufgrund des hohen Waldbrandrisikos ein Feuerentfachungsverbot im Wald und in Waldesnähe.
Bis auf Widerruf gelten aufgrund des Feuerentfachungsverbots folgende Massnahmen:
- Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen, sowie für selbst mitgebrachte Holz- und Kohle-Grills.
- Es ist verboten, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
- Beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern muss zwingend ein Abstand von mindestens 200 Metern zum Wald eingehalten werden.
- Das Steigenlassen von – gekauften oder selbst gebastelten – Heissluftballonen und Himmelslaternen, welche durch offenes Feuer angetrieben werden, ist generell untersagt.
Die Niederschlagsmenge seit Beginn des Jahres war in der Region Basel (im Kanton Basel-Stadt) etwa halb so gross wie das langjährige Mittel und damit sehr tief. Die Wetteraussichten für die kommenden zwei Wochen prognostizieren keinen nennenswerten Regen und nach einem kurzfristigen Temperaturrückgang morgen Freitag verbleiben die Temperaturen auf sommerlichen Werten. Diese Wetterlage wird, nach heutigem Stand, bis zu den Pfingsttagen anhalten. Die anhaltende Trockenheit hat zu einer erheblichen Waldbrandgefahr für sämtliche Wälder im Kantonsgebiet Basel-Stadt geführt. In Süd- und Westhanglagen, in Wäldern mit hohem Nadelholzanteil und insbesondere in Wäldern mit herumliegendem Astmaterial muss von einer akuten Waldbrandgefahr ausgegangen werden. Zentrale Gefahrenquelle bilden derzeit Grill- und Picknickfeuer im Wald und am Waldrand sowie brennend weggeworfene Raucherwaren.