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Feuerentfachungsverbot im Kanton Basel-Stadt wird gelockert

Medienmitteilung

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt

Das Amt für Wald beider Basel lockert das am 26. Mai 2011 erlassene Feuerentfachungsverbot im Kanton Basel-Stadt. An fest eingerichteten Feuerstellen bei Spiel- und Picknickplätzen und bei Waldhütten darf ab sofort wieder Feuer entfacht werden. Abseits solcher Orte im Wald und an Waldrändern bleibt das Feuerentfachungsverbot bestehen.

Die Regenfälle der letzten Tage führten zu einer Verringerung der Waldbrandgefahr. Das Amt für Wald beider Basel lockert deshalb das am 26. Mai 2011 erlassene Feuerentfachungsverbot im Kanton Basel-Stadt.

Ab sofort ist das Entfachen von Feuer an fest eingerichteten Feuerstellen unter Beachtung der nötigen Vorsicht wieder erlaubt. Ausserhalb dieser Orte gilt im Wald und in Waldesnähe das Feuerentfachungsverbot bis auf Widerruf weiterhin.

Die Trockenheit ist indessen noch nicht ganz vorbei; nur die obersten Zentimeter des Bodens profitierten von den Niederschlägen. Im Wald ist teilweise nur wenig Feuchtigkeit bis auf den Boden oder in den Boden gelangt. Das Amt für Wald beider Basel bittet deshalb weiterhin um die Beachtung folgender Vorsichtsmassnahmen:

  • Bei starken und böigen Winden soll kein Feuer entfacht werden.
  • Vor dem Verlassen der Feuerstelle sind das Feuer und die Glut vollständig auszulöschen.
  • Brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer sollen nicht weggeworfen werden.

Über eine Entspannung der Situation und eine Aufhebung des Verbotes wird wieder informiert werden.

Weitere Auskünfte

Ueli Meier, Telefon +41 (0)61 552 56 51 Kantonsforstingenieur, Amt für Wald beider Basel

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt