Tripartite Kommission Arbeitsbedingungen - Vollzug der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr
MedienmitteilungDepartement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt
Die Entsendungen sind im Jahr 2010 wie bereits im 2009 rückläufig. Der Anteil der entsandten Arbeitskräfte liegt weiterhin deutlich unter einem Prozent der Vollzeitäquivalente. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit hat 2010 im Auftrag der Tripartiten Kommission die Lohndaten von 498 Firmen bzw. 1'468 Personen erhoben. Systematisches Lohndumping hat die Tripartite Kommission nicht festgestellt.
Im Jahr 2010 haben ausländische Firmen 4'421 (2009: 4'519) Personen in den Kanton Basel-Stadt entsendet. Die Zahl der kurzfristigen Arbeitseinsätze bei Schweizer Arbeitgebenden betrug 4'861 (2009: 4'289), davon entfielen 964 (2009: 892) Meldungen auf Temporärfirmen. Insgesamt und zu Vollzeitäquivalenten gerechnet betrug der Anteil der Meldepflichtigen 0,91 Prozent (2009: 0,85 Prozent) aller Beschäftigten. Weitere Informationen zur Arbeitsmarktbeobachtung
Die Tripartite Kommission hat zur Aufgabe, den Arbeitsmarkt generell zu beobachten. Im Rahmen dieser Aufgabe kann sie nähere Abklärungen (v.a. Lohnerhebungen) in Branchen durchführen, die nicht von einem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag erfasst werden. Der Kanton Basel-Stadt hat sich in der Vereinbarung 2010 gegenüber dem Bund verpflichtet, pro Jahr 530 Kontrollen in denjenigen Branchen durchzuführen, die nicht von einem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag erfasst sind. Gemäss der Zählweise des Bundes wird die Kontrolle von zwei Arbeitnehmenden als eine Kontrolle gezählt, wobei pro Betrieb maximal fünf Kontrollen angerechnet werden können. Die Kontrolle eines Arbeitnehmenden gilt als eine halbe Kontrolle, die Kontrolle eines Selbstständigen als eine Kontrolle.
Die Tripartite Kommission führte 2010 im Rahmen der Arbeitsmarktbeobachtung Lohnerhebungen bei 1'468 (2009 1'761) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bzw. Firmen 498 (2009: 566) durch. 163 Kontrollen (2009 203 Kontrollen) entfielen auf ausländische Firmen, 278 (2009 331) auf Schweizer Betriebe. Ferner wurden 57 (2009: 75) Selbstständigerwerbende kontrolliert. Gemäss der Zählweise des Bundes entspricht dies 547.5 Kontrollen (Vorgabe Bund für 2010: 530 Kontrollen). Hauptschwerpunkte der Kontrolltätigkeit im Jahr 2010 waren die Pflege (Altersheime und Spitexbetriebe), der Buchhandel, die Marktfahrenden, das kleine Reinigungsgewerbe bis fünf Mitarbeitende sowie der Personalverleih. Die Lohnerhebungen betreffend die Marktfahrenden konnten im Berichtsjahr noch nicht abgeschlossen werden. Wie bereits im letzten Jahr ist festzuhalten, dass die orts- und branchenüblichen Löhne nur in Einzelfällen unterboten wurden. Systematisches und wiederholtes Lohndumping wurde nicht festgestellt. Firmen mit Lohnunterschreitungen wurden auf die orts- und branchenüblichen Löhne hingewiesen und aufgefordert, diese künftig einzuhalten. Die Reaktionen der Firmen zeigen, dass diesen Aufforderungen in der Regel nachgekommen wird. Viele ausländische, vor allem deutsche Unternehmen, sind wiederholt in der Schweiz tätig und mit den hiesigen Verhältnissen vertraut und halten sich an die orts- und branchenüblichen Arbeits- und Lohnbedingungen.
Die Paritätischen Kommissionen sind gemäss dem Entsendegesetz zuständig für die Kontrolle der einem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag unterstehenden Branchen, insbesondere der Baubranche. Wie die Baustellenkontrolle Basel auf Anfrage mitgeteilt hat, führte sie im Auftrage der Paritätischen Kommissionen 2010 701 (2009: 405) Kontrollen auf Baustellen bei in- und ausländischen Firmen durch. Davon wiesen 311 (2009: 214) Unregelmässigkeiten auf. Bei 145 (2009: 84) ausländischen Firmen wurde eine vertiefte Lohnbuchkontrolle durchgeführt. Die paritätische Kommission meldete dem Amt für Wirtschaft und Arbeit 81 Firmen (2008: 45) wegen Verstössen gegen die minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen. Das Amt für Wirtschaft sprach gegenüber 31 Firmen (2009: 18) eine Busse und gegenüber 4 Unternehmungen (2009: 9) eine Verwarnung aus. Ferner wurden 20 (2009: 10) Sperren verhängt, hauptsächlich wegen Auskunftsverweigerungen. In 7 Fällen (2009: 18) wurden keine Verstösse festgestellt.
Per 1. Mai 2011 haben auch die Länder Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn (EU-8 Staaten) freien Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt. Die Zuwanderung aus den Ländern Bulgarien und Rumänien bleibt weiterhin kontingentiert. Überschreitet die Zuwanderung aus den EU-8 Staaten ein gewisses Ausmass, kann die Schweiz gestützt auf die Ventilklausel bis 31. Mai 2014 wieder Kontingente einführen. Welche Auswirkungen die Öffnung des Schweizer Marktes für Arbeitskräfte aus den EU-8 Staaten haben wird ist ungewiss. Um einem allfälligen Lohn- und Sozialdumping entgegen zu wirken, werden die Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen auch im Jahr 2011 im gleichen Umfang weitergeführt.