Erhalt der Kaufkraft: Erhöhungen in der Sozialhilfe und beim Mindestlohn
MedienmitteilungDepartement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt
Der Grundbedarf in der Sozialhilfe wird per 1. Januar 2023 an die Teuerung angepasst. Neu beträgt der Grundbedarf für eine Einzelperson ab Anfang Januar 2023 monatlich 1’031 statt bisher 1’006 Franken. Gleichzeitig treten Anpassungen für Nothilfebeziehende, beim Grundbedarf für obdachlose Personen und beim Schutzstatus S in Kraft. Ebenfalls wird der kantonale Mindestlohn an den Mischindex angepasst und beträgt ab dem 1. Januar 2023 neu 21.45 Franken.
Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) hat am 11. November 2022 entschieden, den Kantonen die Erhöhung des Grundbedarfs in der Sozialhilfe zu empfehlen. Die Konferenz schliesst sich dabei dem Beschluss des Bundesrats vom 12. Oktober 2022 an, die AHV/IV-Renten und den Grundbedarf bei den Ergänzungsleistungen der Teuerung anzupassen und per 1. Januar 2023 um 2,5 Prozent zu erhöhen. Der Kanton Basel-Stadt setzt die SODK-Empfehlung vollständig um. Neu beträgt der Grundbedarf für eine Einzelperson bereits ab Anfang Januar 2023 monatlich 1’031 statt bisher 1’006 Franken. Mietnebenkosten werden von der Sozialhilfe effektiv vergütet und müssen nicht aus dem Grundbedarf finanziert werden.
Die Ansätze für Nothilfebeziehende werden ebenfalls der Teuerung angepasst und steigen um 2,5 Prozent. Des Weiteren wird der Grundbedarf für obdachlose Personen per 1. Januar 2023 der Regelung für Sozialhilfebeziehende angepasst. Eine obdachlose Einzelperson erhält ab dem neuen Jahr monatlich also 1'031 Franken statt wie bisher 770 Franken.
Gleichstellung von Schutzbedürftigen (Ausweis S) mit vorläufig Aufgenommenen (Ausweis F)
Schutzbedürftige Personen aus der Ukraine werden voraussichtlich länger in der Schweiz bleiben als ursprünglich angenommen. Aus diesem Grund werden sie ab dem 1. Januar 2023 neu nach den Ansätzen für vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer unterstützt und nicht nach denjenigen für Asylsuchende. Ein Einpersonenhaushalt wird neu mit 824 statt wie bisher mit 590 Franken unterstützt.
Indexierung des kantonalen Mindestlohns
Gemäss gesetzlicher Vorgabe wir der kantonale Mindestlohn zum ersten Mal nach seiner Einführung per 1. Januar 2023 an den Mischindex angepasst. Ab dem 1. Januar 2023 beträgt der kantonale Mindestlohn neu 21.45 Franken.