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Grosse Waldbrandgefahr: Absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern - Bade- und Betretungsverbot für Gewässerabschnitte

Medienmitteilung

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt

Die Waldbrandgefahr in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft ist aktuell gross (neu Waldbrandgefahrenstufe 4). Die zuständigen kantonalen Behörden haben ab morgen Dienstag, 19. Juli 2022, ein absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern erlassen. Hinsichtlich des baldigen Nationalfeiertags wird bereits jetzt im Siedlungsgebiet zum vorsichtigen Umgang mit Feuerwerk gemahnt. Der Abstand zum Wald muss mindestens 200 Meter betragen. Für bestimmte Gewässerabschnitte gilt ab morgen Dienstag ein Bade- und Betretungsverbot.

Absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern

Weil es in den vergangenen Wochen wenig bis keine ergiebigen Niederschläge gegeben hat, sind wie in den Vorjahren um diese Zeit die Wasserstände in Bächen und Flüssen tief und die Böden im Wald sowie auf den Feldern sehr trocken. Es ist weiterhin kein Niederschlag in Sicht. Die Waldbrandgefahrenstufe ist neu auf Stufe 4 (gross). Deshalb hat das Amt für Wald beider Basel ab morgen Dienstag, 19. Juli 2022, ein absolutes Feuerverbot im basel-städtischen Wald und an Waldrändern erlassen:

  • Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen. Mindestabstand zum Wald sind 50 Meter. Das gilt auch für eingerichtete Feuerstellen, sowie für selbst mitgebrachte Holz-/Kohle-Grills.
  • Es ist verboten, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
  • Bei starkem Wind im Freien kein Feuer machen (gefährlicher Funkenflug).
  • Hinsichtlich des Nationalfeiertags mahnt das Amt für Wald auch im Siedlungsgebiet zum vorsichtigen Umgang mit Feuerwerk. Der Abstand zum Wald muss mindestens 200 Meter betragen.
  • Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist generell verboten.

Bade- und Betretungsverbot für Mensch und Tier

Die Sommertrockenheit in Bächen und Flüssen dauert an und viele Fische suchen sich kühlere und sauerstoffhaltigere Gewässerbereiche. Wo nicht vorhanden, ziehen sie sich in die wenigen, noch verbliebenen tieferen Stellen zurück, so auch die vom Aussterben bedrohte Nase. Akut gefährdet sind bei hohen Wassertemperaturen um die 25 Grad Celsius auch der Äschenbestand von nationaler Bedeutung, Bachforellen sowie die Junglachse, die in Wiese und Birs ausgesetzt wurden. Mit einer Entspannung der Situation in den nächsten Tagen ist gemäss Wetterprognosen nicht zu rechnen.

Zum Schutz der Fische hat das Amt für Umwelt und Energie in enger Absprache mit den Fischereibehörden Basel-Landschaft ein Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot in der Wiese und einem Teilbereich der Birs verfügt, welches ausdrücklich Hunde, Paddler und Boote miteinschliesst. Dieses Verbot deckt bei der Birs den Abschnitt zwischen Redingbrücke bis Mündung in den Rhein ab, bei der Wiese den Abschnitt Landesgrenze bis Mündung in den Rhein. Die Verbote gelten ab Dienstag, 19. Juli 2022, 8 Uhr. Die entsprechenden Zonen sind abgesperrt. Zuwiderhandlungen werden im Kanton Basel-Stadt mit Bussen von 100 Franken geahndet.

Ausdrücklich erlaubt ist das Baden und Fischen im Rhein sowie in der Birs ausserhalb der gesperrten Bereiche.

Hinweise

Link auf Aktuelle Waldbrandgefahrenlage des Bundesamts für Umwelt BAFU

Weitere Auskünfte

Holger Stockhaus Telefon 061 552 59 95 Amt für Wald beider Basel Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion BL  Matthias Nabholz Telefon 061 267 08 01 Leiter Amt für Umwelt und Energie Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt BS

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