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Neue Regeln für den Datenaustausch im Bereich der Sozialhilfe

Medienmitteilung

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt

Aus Angst das Aufenthaltsrecht zu verlieren, verzichten manche ausländischen Personen auf ihren Anspruch auf Sozialhilfeleistungen. Sie nehmen damit Armutsrisiken in Kauf. Aus diesem Grund legt der Kanton Basel-Stadt neu fest, dass die Sozialhilfe die Daten von ausländischen Personen nur dann aktiv meldet, wenn diese länger als 12 Monate Unterstützungsleistungen bezogen haben.

Mit der Revision des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) 2019 verschärft sich die Wegweisungsmöglichkeit von ausländischen Personen, die Sozialhilfe beziehen. Das AIG verpflichtet wie bis anhin die Sozialämter, den Bezug von Sozialhilfe den Migrationsämtern zu melden. Aus Angst, ihr Bleiberecht zu verlieren, verzichten manche Ausländerinnen und Ausländer darauf, Sozialhilfeleistungen in Anspruch zu nehmen, wie Studien belegen.

Seit 2019 waren lediglich 11 Personen von einem Widerruf oder einem Entzug der Bewilligung betroffen. Alleine die Neuanmeldung bei der Sozialhilfe führt nicht zum Bewilligungswiderruf. Trotzdem ist die Furcht bei ausländischen Personen gross, ihr Bleiberecht zu verlieren. Sie machen deshalb ihre Ansprüche nicht geltend, verschulden sich und erhöhen ihr Armutsrisiko weiter.

Aus diesem Grund haben Sozialhilfe und Migrationsamt vereinbart, dass die Sozialhilfe nur noch die Daten von ausländischen Personen aktiv meldet, die länger als 12 Monate Unterstützungsleistungen der Sozialhilfe bezogen haben. Dies kann den Betroffenen gegenüber klar kommuniziert und somit eine gewisse Berechenbarkeit geschaffen werden. Indem auf die zeitliche Dauer des Bezugs abgestellt wird, kann dem Umstand Rechnung getragen werden, dass Familien einen höheren Unterstützungsbedarf haben als Einzelpersonen. Neu ist nur noch die Dauer und nicht die Höhe der Unterstützung für die Meldung der Sozialhilfe entscheidend. Gleichzeitig wird mit diesem Vorgehen auch in datenschutzrechtlicher Hinsicht dem Prinzip der Verhältnismässigkeit Rechnung getragen, da ein geringfügiger Bezug von Sozialhilfe für das Migrationsamt in der Regel nicht relevant ist.

Weitere Auskünfte

Ruedi Illes, Tel. +41 61 267 02 07 Amtsleiter Sozialhilfe Basel-Stadt

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt